EU: Einigung über Zertifizierungssystem für CO2-Entnahmen
Mit dem Europäischen Klimagesetz (2021) hat sich die EU verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden - also ein Gleichgewicht zwischen den Emissionen und dem Abbau von Treibhausgasen zu schaffen. Ein wesentlicher Faktor dafür ist die Verordnung über den Rahmen für die Zertifizierung der CO2-Entnahme. Hierüber haben EU-Parlament und Rat nun eine vorläufige Einigung erzielt, teilt die EU-Kommission mit, wie von aiz.info berichtet.
Die vorläufige Vereinbarung enthält insbesondere Vorschriften für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen, sowie eine Reihe spezifischer Kriterien, um die hohe Qualität der CO2-Entnahmen sowie die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Zertifizierungsverfahrens sicherzustellen. Konkret geht es um Zertifizierungsvorschriften für eine klimaeffiziente Landwirtschaft - wie die Wiederherstellung von Wäldern und Böden und die Vermeidung von Bodenemissionen, die Wiedervernässung von Torfmooren, eine effizientere Nutzung von Düngemitteln und andere innovative landwirtschaftliche Verfahren; weiters um industrielle CO2-Entnahmen, z.B. Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung, oder direkte CO2-Abscheidung und -Speicherung aus der Luft und schließlich um die Bindung von Kohlenstoff in langlebigen Produkten und Materialien wie Baustoffen auf Holzbasis oder Biokohle.
Die Kriterien sollen unter anderem sicherstellen, dass der CO2-Abbau korrekt quantifiziert wird und zu umfassenderen Nachhaltigkeitszielen beiträgt, z.B. durch positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Innerhalb von vier Jahren soll ein EU-Register eingerichtet werden, um ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf zertifizierte CO2-Entnahmen zu schaffen.
Die Kommission will den CO2-Abbau weiterhin über verschiedene Programme wie den Innovationsfonds, die gemeinsame Agrarpolitik, den Fonds für regionale Entwicklung, das LIFE-Programm und das Programm Horizont Europa finanzieren.
Das EU-Parlament und der Rat müssen die Einigung nun förmlich billigen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, treten die neuen Rechtsvorschriften mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Union in Kraft.
Quelle: aiz.info
Veröffentlichungsdatum: 21.02.2024