Wittenberg Gemüse / Elite Frische Service GmbH

„Fall ist entscheidend und soll klares Signal senden“ EU fordert von USA jährlich 33 Millionen EUR im Streit um spanische Oliven

29. November 2024

Die EU hat bei der Welthandelsorganisation (WTO) einen Antrag auf Genehmigung zur Verhängung jährlicher Vergeltungsmaßnahmen im Wert von 33 Millionen EUR gegen die USA gestellt, berichtet Vilt.be. Die Maßnahmen sollen den Schaden ausgleichen, den spanische Olivenerzeuger seit 2018 erlitten haben, als die US-Regierung unter Präsident Donald Trump unrechtmäßige Einfuhrzölle auf ihre Oliven verhängte.

Im Jahr 2018 verhängte die Regierung des damaligen US-Präsidenten Donald Trump zusätzliche Einfuhrzölle auf Oliven aus Spanien. Nach Angaben der Amerikaner wurden die Oliven von Europa stark subventioniert, was dazu führte, dass sie auf ihrem Markt zu Preisen abgesetzt wurden, die niedrig als ihr wahrer Wert waren. 

Der darauf folgende Rechtsstreit dauert nun schon sechs Jahre ohne große Durchbrüche an, während die USA noch immer zusätzliche Importzölle auf Oliven erheben.

Der Streit trifft Spanien hart, denn vor der Abgabe war das Land der größte Olivenexporteur in die USA. 2017 betrug der Exportwert 67 Millionen USD. 2022 waren es 20 Millionen USD. Laut Copa-Cogeca beläuft sich der Verlust der spanischen Olivenerzeuger mittlerweile auf insgesamt 300 Millionen EUR.

Der Rechtsstreit

2018 zog die EU vor die WTO, die 3 Jahre später entschied, dass die US-Zölle gegen internationales Handelsrecht verstießen. Sie forderte die USA auf, den Vorfall zu bereinigen und bis Anfang 2022 zur Rechtskonformität zurückzukehren. Washington legte gegen das Urteil keine Berufung ein und beharrte später darauf, die erforderlichen Änderungen vorgenommen zu haben. Die EU war jedoch anderer Meinung und bat ein WTO-Gremium, die Situation zu beurteilen.

Ende 2022 entschied dieses Gremium, dass die USA es versäumt hätten, ihre Maßnahmen mit dem WHO-Urteil in Einklang zu bringen. Nach den WHO-Regeln muss ein Land, das gegen die Regeln verstößt, diese jedoch unverzüglich beheben. Geschieht dies nicht, kann das beschwerdeführende Land Vergeltungsmaßnahmen in Form von Zöllen ergreifen, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auszugleichen, bis das WHO-Urteil eingehalten wird. Dies hat die EU diese Woche getan.

Die EU bittet um die Erlaubnis, Gegenmaßnahmen im Wert von 35 Millionen USD (33 Millionen EUR) zu verhängen. Die USA haben sich jedoch gegen diesen Betrag ausgesprochen, sodass nun ein WTO-Schiedsrichter entscheiden muss, wie hoch die Gegenmaßnahmen sein sollen. Die EU kündigte außerdem an, dass sie der WTO eine Liste der US-Waren vorlegen will, die den vorgeschlagenen Sanktionen unterliegen würden.

Brüssel hält diesen Fall für entscheidend und möchte den Partnern aus Drittländern ein klares Signal senden, dass die GAP-Unterstützung im Einklang mit den einschlägigen WTO-Regeln steht und dass die Kommission handeln wird, um sie zu verteidigen. 


Quelle: Vilt.be

Veröffentlichungsdatum: 29.11.2024

Schlagwörter

EU, USA, Spanische Oliven, WTO, Vergeltungsmaßnahmen