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EU-Hilfen bei Frostschäden auch für deutsche Betriebe? Özdemir fordert zu Frosthilfen: EU-Kommission muss Ungleichbehandlung aufheben

23. Juli 2024

Die EU-Kommission hatte letzte Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.

Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem Vorhaben deshalb seine Zustimmung verweigert und die EU-Kommission eindringlich aufgefordert, diese EU-Hilfen auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen. Denn besonders in Ost- und Süddeutschland hat der Spätfrost im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht.

Nach aktuellen Schätzungen der betroffenen Bundesländer summieren sich die Frostschäden in Deutschland auf mindestens 210 bis 254 Millionen Euro. 


Foto © FGO

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ließ verlauten, dass er das Brüsseler Vorgehen für nicht sinnvoll erachte; es zerstöre vielmehr Vertrauen. „Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Deutschland war von dem demselben Extremwetter betroffen wi Polen, Österreich und Tschechien. Die betroffenen deutschen Betriebe wirtschaften teilweise unmittelbar an der Grenze. Das Ich erwarte, dass die EU-Kommission diese Ungleichbehandlung zügig auflöst und die Frosthilfen auch für unsere deutschen Landwirtinnen und Landwirten öffnet.“

Deutschland hatte bereits bei den vergangenen beiden Agrarräten im Mai und Juni auf die teilweise massiven Schäden für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe hingewiesen, wie das BMEL erklärte. So habe es laut BMEL flächendeckende Frostschäden in Sachsen gegeben sowie „regional differenzierte und punktuell starke“ Frostschäden in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland.

Je nach Betroffenheit bezifferte das Ministerium die zu erwartenden Ertragsausfälle im Obstbau zwischen 20 und 100 Prozent. Die Schäden im Weinanbau lägen zwischen 30 und 100 Prozent, detaillierte Schadensdaten seien hier aber erst nach der Weinlese möglich.

Ein entsprechender formaler Antrag des BMEL ist nun eingereicht, mit der Entscheidung der EU-Kommission wird Mitte kommender Woche gerechnet. Sollte die EU-Kommission Deutschland in die Hilfen einbeziehen und Gelder aus der Agrarreserve zur Verfügung stellen, so werde das BMEL kurzfristig eine entsprechende Verordnung erlassen und mit den Bundesländern das weitere Vorgehen zur Verteilung der Mittel abstimmen.

 

Quelle: BMEL

Veröffentlichungsdatum: 23.07.2024

Schlagwörter

BMEL, EU-Hilfen, Frostschäden, deutsche Betriebe