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EU-Kommission definiert höhere Gewalt für den Agrarsektor

09. Juli 2024

Die EU-Kommission hat am 30. Mai 2024 eine Mitteilung angenommen, in der sie die Anwendung von höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen für den EU-Agrarsektor im Falle unvorhersehbarer und extremer Wetterereignisse klarstellt.


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Das Konzept der höheren Gewalt ermöglicht es Landwirten, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die sie keinen Einfluss haben (zum Beispiel schwere Dürren oder Überschwemmungen), nicht in der Lage waren, alle ihre GAP-Anforderungen zu erfüllen, die GAP-Unterstützung nicht zu verlieren. In der EU-Mitteilung wird klargestellt, dass höhere Gewalt für alle Landwirte gelten kann, die in einem abgegrenzten Gebiet arbeiten, das von schweren und unvorhersehbaren Naturkatastrophen oder meteorologischen Ereignissen betroffen ist. Es ist davon auszugehen, dass diese EU-Mitteilung auch auf die Vertragsbeziehungen mit den Landwirten entsprechende Auswirkungen haben wird.

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Quelle: DFHV-Newsletter

Veröffentlichungsdatum: 09.07.2024

Schlagwörter

EU-Kommission, Definition, höhere Gewalt, EU-Agrarsektor, GAP