EU-Lieferkettengesetz: HDE fordert mehr Orientierung am deutschen Lieferkettengesetz
Anlässlich der Abstimmung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments für den aktuellen Kompromisstext zum EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainabilitiy Due Diligence Directive) warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer Überforderung des Mittelstandes durch die vorgesehene Lieferkettenregulierung. Der Kompromiss schafft laut Verband einen spürbaren Wettbewerbsnachteil für deutsche und europäische Unternehmen gegenüber Unternehmen aus Drittländern.
„Die Chance eines europäischen Lieferkettengesetzes lag darin, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Doch die geplanten Regulierungen gehen auf Kosten deutscher und europäischer Unternehmen, ganz besonders kleiner Unternehmen“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Der HDE habe sich in der Diskussion über eine Lieferkettenregulierung stets für eine einheitliche Lösung auf EU-Ebene eingesetzt, um einen Flickenteppich aus 27 einzelnen Regelungen abzuwenden. „Nun aber sollen Unternehmen durch das EU-Lieferkettengesetz weiteren Vorgaben ausgesetzt werden, die weit über die Anforderungen des in Deutschland geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinausgehen“, so Gerstein weiter. Kritisch zu bewerten seien im Kompromisstext vor allem die niedrigen Schwellenwerte im Anwendungsbereich. „Da Unternehmen bereits ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Anwendungsbereich fallen sollen, belastet und überfordert das EU-Lieferkettengesetz insbesondere kleine und mittlere Unternehmen“, betont Gerstein. Für kleine und mittlere Unternehmen seien die umfangreichen Berichtspflichten eine immense bürokratische und finanzielle Belastung.
Der HDE warnt daher vor den Auswirkungen der geplanten Ausweitung des Anwendungsbereiches. Fallen kleinere und mittlere Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich der Richtlinie, müssten sie alle sich aus der Richtlinie ergebenden Sorgfaltspflichten direkt erfüllen und hierfür gegebenenfalls gesonderte Ressourcen bereitstellen. „Die vorgesehene zivilrechtliche Haftung erhöht zudem die Gefahr, dass Unternehmen durch die Beschäftigung mit anhängigen Klagen einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand ausgesetzt werden. Noch dazu entsteht ein unberechenbares Haftungsrisiko“, so Gerstein.
Mit Blick auf die Anfang Juni bevorstehende Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments muss aus Sicht des HDE die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im globalen Kontext und die Entlastung der Unternehmen von zusätzlicher Bürokratie wieder in den Fokus gerückt werden. „Das europäische Lieferkettengesetz sollte sich am deutschen Lieferkettengesetz und dessen Anwendungsbereich orientieren. Wichtig ist eine maximale Harmonisierung, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“, so Gerstein. Die zusätzliche zivilrechtliche Haftung müsse gestrichen werden. „Händlerinnen und Händler sollten in ihren Bemühungen um nachhaltige Lieferketten unterstützt und nicht zusätzlich belastet werden“, so Gerstein weiter.
Quelle: HDE
Veröffentlichungsdatum: 28.04.2023