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Pauschale Anwendungsverbote für Sonderkulturen scharf kritisiert EU-Pflanzenschutzneuregelung unrealistisch: ZVG fürchtet Betriebsaufgaben

05. September 2022

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat große Sorgen, dass die EU-Vorschläge zum Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten die dortige gartenbauliche Produktion massiv gefährden. Anlässlich der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses im Bundesrat zur EU-Richtlinie 2009/128 fordert der ZVG erneut, dass der EU-Verordnungsentwurf zurückgenommen und grundlegend überarbeitet wird.

Bildquelle: Shutterstock.com Apfel
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„Die Vorgaben der Verordnung sind unrealistisch und für die Betriebe nicht zumutbar. Die bislang erreichten Reduktionsfortschritte bei den Mengen und beim Risiko der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im deutschen Gartenbau sowie die vorbildliche Umsetzung der Richtlinie in Deutschland werden nicht ansatzweise berücksichtigt“, erklärte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär, Dr. Hans Joachim Brinkjans.

Die drohende pauschale Minderung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent sei von den Betrieben so nicht leistbar, so Brinkjans weiter. Signifikante Reduktionspotentiale seien im Gartenbau nicht gegeben. Eine wirtschaftliche gartenbauliche Produktion von Obst, Gemüse, Gehölzen und Pflanzen würde kaum oder nicht mehr möglich sein und werde die gärtnerischen Unternehmen in die Produktionsaufgabe treiben.

„Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich vehement für vernünftige und realistische Vorgaben aus Brüssel einsetzt“, betont der stellvertretende ZVG-Generalsekretär.

Der ZVG fordert eine ausgewogene Festsetzung von machbaren Zielen, Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten sowie praktikable Vorgaben für Unternehmen. Die besonderen Bedingungen der Sonderkulturen und deren Absicherung mit der gesamten Tool-Box des Integrierten Pflanzenschutzes einschließlich praktikabler und wirksamer Lösungen für die Lückenindikationen müssen spezifisch berücksichtigt werden. Unverzichtbar ist eine fundierte und umfassende Folgenabschätzung, die bislang nicht vorliegt.

Erst wenn ausreichend wirksame Alternativen wie risikoarme Pflanzenschutzmittel oder biologisch basierte Pflanzenschutzmittel zugelassen und auf dem europäischen Binnenmarkt verfügbar sind, sei eine Reduzierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in den von der Kommission angestrebten Größenordnungen vielleicht möglich. Grundvoraussetzung sei dafür aber ein verbessertes effizientes, zügiges und EU-harmonisiertes Zulassungsverfahren.


Hintergrund:
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens hat der ZVG seine Bedenken und Kritikpunkte zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/128 eingebracht.

Mit dem EU-Vorschlag will die Europäische Kommission die für sie befundenen Missstände in der Umsetzung der Rahmenrichtlinie beheben und sieht u.a. ein generelles Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten vor.

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 05.09.2022

Schlagwörter

Anwendungsverbote, Sonderkulturen, EU, Pflanzenschutzneuregelung, unrealistisch, ZVG, Betriebsaufgaben