EU-Referenzwerte für DEET und Icaridin gültig
Seit September 2018 gelten für die beiden Insektenschutzmittel DEET und Icaridin (Biozide) sogenannte EU-Referenzwerte, die die Verkehrsfähigkeit von verschiedenen Früchten sicherstellen, auf denen (unbeabsichtigte) Rückstände dieser beiden Stoffe gefunden werden. Leider konnten die EU-Referenzwerte bislang in Deutschland nicht angewandt werden, da mit der RückstandshöchstmengenVerordnung (RHmV) ein nationales Gesetz für Schädlingsbekämpfungsmittel einen allgemeinen Rückstandshöchstgehalt (RHG) von 0,01 mg/kg für Deutschland geregelt hat, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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Abhilfe sollte ein Referentenentwurf von April 2019 schaffen, nach dem alle Schädlingsbekämpfungsmittel, die keine Pflanzenschutzmittel sind, aus der RHmV gestrichen werden sollten, um so den Weg auch in Deutschland für die EUReferenzwerte frei zu machen. Bei der Beratung mit den Bundesländern haben sich diese bedauerlicherweise gegen eine umfassende Neuregelung ausgesprochen.
Die im Juli 2020 endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen enthielten nur noch die Streichung der beiden Stoffe DEET und Icaridin. Demnach gelten seit dem 25. Juli 2020 auch in Deutschland die auf europäischer Ebene vereinbarten „intra union levels“ für DEET und Icaridin.
Das Vorhaben hat insgesamt fast zwei Jahre gedauert. In dieser Zeit waren deutsche Unternehmen verpflichtet, spezifische Ausnahmeregelungen für Erzeugnisse zu beantragen, bei denen ein vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigter, gesundheitlich unbedenklicher Rückstand für DEET bei Pfifferlingen (1 mg/kg) oder bei Heidelbeeren (0,1 mg/kg) festgestellt wurde. Diese Ausnahmeregelungen sind jetzt nicht mehr erforderlich.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 8/2020
Veröffentlichungsdatum: 15.09.2020