Europäische Patentamt erteilt Patent auf herkömmlich gezüchtete Wassermelone
Wie das Umweltinstitut München berichtete, geht der Raubzug an Lebensmitteln durch Agrar-Patente unvermindert weiter. Nun hat das Europäische Patentamt (EPA) ein Patent auf eine herkömmlich gezüchtete Wassermelone an den Konzernriesen BASF erteilt.
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Was hinter der "Erfindung" von BASF steckt
Der Vorteil der jetzt patentierten Wassermelonen ist ihr buschiger Wuchs. So braucht die Pflanze im Anbau weniger Platz und es kann mehr Ertrag pro Fläche erzielt werden, schreibt das Umweltinstitut München. Pflanzen mit dieser Eigenschaft wurden zufällig in einem Hausgarten entdeckt. BASF hat die Pflanzen lediglich mit herkömmlichen Methoden so weiter gezüchtet, dass ihre Früchte kernlos sind, heißt es.
Patentmonopole beschleunigen den Verlust der Artenvielfalt
Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung sind laut Europäischem Patentübereinkommen eigentlich verboten. Doch das Patentamt und die Agrarindustrie finden immer neue Wege, das Verbot zu umgehen. Für beide Seiten bedeuten derartige Patente ein lukratives Geschäft. Das EPA finanziert sich vollständig durch die anfälligen Gebühren für Patentverfahren und Patenterteilungen. Je mehr Patente angemeldet, geprüft und vergeben werden, umso besser für das EPA. 2019 betrugen die Einnahmen aus dem Patentgeschäft knapp 2 Milliarden Euro. BASF erhält durch das Patent Exklusivrechte an der Vermarktung des Saatguts, der Pflanze und der Früchte aber auch an deren züchterischen Weiterentwicklung. Damit wird der Zugang zu genetischem Material für die Entwicklung von neuen Sorten extrem eingeschränkt. Kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen werden von den Patentmonopolen der Großkonzerne vom Markt gedrängt, was negative Auswirkungen auf die Vielfalt unserer Nutzpflanzen und die weltweite Nahrungsmittelsicherheit hat.
Quelle: Umweltinstitut München
Veröffentlichungsdatum: 31.05.2021
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