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Forschung: Nachweisverfahren für genomeditierte Pflanzen

13. Januar 2021

2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) genomeditierte Organismen, die beispielsweise mit der Genschere CRISPR/Cas entwickelt wurden, als GVO eingestuft und damit den Gentechnikregelungen der EU unterstellt. Damit unterfallen sie unter anderem auch erweiterten Kennzeichnungsvorschriften, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzen
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Mit dem Genome Editing lassen sich Veränderungen im Erbgut einer Pflanze zielgerichtet herbeiführen, die auch über konventionelle Züchtungen (dann mit deutlich mehr Zeitaufwand) erreicht werden könnten. Da sich die so gezüchteten Pflanzen nicht von den konventionell gezüchteten Pflanzen unterscheiden, gibt es derzeit keine gerichtsfesten Nachweisverfahren um die Einhaltung des Gentechnikrechts zu kontrollieren.

Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu aufgefordert, nach Lösungsansätzen zu forschen. Mit rund 800.000 Euro fördert das BMEL nun ein Forschungsprojekt des Leibniz Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung und der Chrisitian-Albrechts-Universität bei dem Gersteund Rapslinien, welche mit Genome Editing erstellt worden sind und für die Referenzmaterial vorliegt, mit verschiedenen Analyseverfahren untersucht werden sollen. Die Forschungsergebnisse werden bis Ende 2022 erwartet.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 12/2020.
 

 

Veröffentlichungsdatum: 13.01.2021

Schlagwörter

Nachweisverfahren, genomeditierte, Pflanzen