DBV zur Umsetzung der geplanten Änderungen bei der GAP GAP-Regeln ab 2025 : „Landwirte brauchen im August Gewissheit“
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, mahnt eine rechtzeitige Klarheit über die geplanten Änderungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an: „Während die EU bereits im Mai erste Signale in Richtung Vereinfachung und mehr Praktikabilität gesetzt hat, debattiert die Bundesregierung bis dato weiter mit der EU-Kommission und den Ländern über die Einzelheiten für die praktische Umsetzung der GAP ab nächstem Jahr. Es fehlen noch wichtige Signale in Richtung Regelungsklarheit, Planbarkeit und Rechtssicherheit für die verbleibende GAP-Förderperiode bis 2027.“
Foto © DBV
Auch wenn in diesem Jahr bei den Ökoregelungen die Diskrepanz zwischen politischer Zielfläche und beantragter Umsetzung durch die Landwirte etwas geringer ausfallen dürfte, bleibe der Bedarf für Korrekturen und Verbesserungen hoch. Auch seien noch immer einige Regelungen der Konditionalität wenig praktikabel.
Zwar habe die Ampel-Regierung Anfang Juli mit dem Agrarpaket einige Änderungen bei der GAP beschlossen, wie z. B. das Auslaufen der 4-Prozent-Stilllegungsverpflichtung zum 31. Dezember 2024. Auch die Länder hätten sich im Zuge eines Umlaufbeschlusses auf Korrekturen und Nachbesserungen bei den Regelungen für Direktzahlungen, die Konditionalität und die Ökoregelungen verständigt.
„Unter dem Strich müssen wir aus landwirtschaftlicher Sicht jedoch festhalten, dass für die bald anstehende Herbstaussaat noch nicht vollständig und verlässlich klar ist, zu welchen Spielregeln die Landwirte in das GAP-Antragsjahr 2025 gehen können. Trotz Agrarpaket und AMK-Umlaufbeschluss bringt die Gemengelage der geplanten Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen für die laufende Förderperiode nicht die für die Anbauplanung notwendige Klarheit“, so Krüsken.
Der im Bundesbegleitausschuss vorgestellte 2. Änderungsantrag zum nationalen GAP-Strategieplan ist in der nunmehr vierten Juli-Woche noch immer nicht zur Genehmigung bei der EU-Kommission eingereicht worden. Hinzu komme, dass EU, Bund und Länder offenbar noch immer ergebnislos über die künftigen Detailregelungen beim Bodenerosionsschutz (GLÖZ 5) und beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) diskutieren. Angekündigt sind mit dem Agrarpaket per Entschließung auch einzelne Detailänderungen in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung, die mit dem Berufsstand bislang nicht hinreichend beraten worden sind.
Für die Landwirte sei die Situation daher auch im zweiten Jahr nach der GAP-Reform nicht zufriedenstellend. Es ist zudem nicht klar, ob es den zuständigen Behörden von Bund und Ländern nach den erheblichen Verspätungen in 2023 nun in diesem Jahr gelingt, die beantragten EU-Agrarzahlungen bis zum Jahresende vollständig auszuzahlen. Eine erneute langanhaltende Hängepartie zwischen EU, Bund und Ländern über die Detailregelungen für das kommende GAP-Antragsjahr müsse unbedingt vermieden werden.
Der DBV appelliert daher an EU, Bund und Länder: „Im Sinne der Planbarkeit und Umsetzbarkeit der weiterhin anspruchsvollen Vorgaben zur GAP-Förderung müssen die Landwirte spätestens zur Herbstaussaat für die Ernte 2024/2025, d. h. Anfang August verlässlich Klarheit und volle Transparenz über die geänderten GAP-Regelungen haben, um noch rechtzeitig reagieren zu können.“
Quelle: DBV
Veröffentlichungsdatum: 26.07.2024
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