Globale Lieferketten: EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen einführen
In allen globalen Wertschöpfungsketten will die EU-Kommission Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankern. Mit einer am Mittwoch vorgeschlagenen Richtlinie sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, sowie auf die Umwelt - beispielsweise Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt - zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern.
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Für Unternehmen werden diese neuen Vorschriften Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, für Verbraucher und Anleger werden sie mehr Transparenz bringen.
Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Dieser Vorschlag verändert die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit entlang ihrer globalen Lieferketten ausüben. Mit diesen Regeln wollen wir uns für die Menschenrechte einsetzen und beim ökologischen Wandel eine Führungsrolle übernehmen. Wir können unsere Lieferketten nicht mehr ignorieren – wir brauchen einen Wandel in unserem Wirtschaftsmodell. Auf den Märkten hat sich eine Dynamik zur Unterstützung dieser Initiative entwickelt, und die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich nachhaltigere Produkte. Ich bin zuversichtlich, dass viele Unternehmer diese Sache unterstützen.“
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Quele: Europäische Kommission / EU-Aktuell
Veröffentlichungsdatum: 25.02.2022