Glyphosat: EU-Kommission beschließt eine Verlängerung um 10 Jahre
Wie am 16. November in einer Erklärung angekündigt, hat die Europäische Kommission gesteren die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um 10 Jahre verabschiedet.
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Dies entspricht der Gesetzgebung der EU, die die Kommission verpflichtet, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, wenn im Ständigen Ausschuss und im Berufungsausschuss, wie im Fall von Glyphosat diesen Herbst, keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Entscheidung erzielt wird.
Basierend auf einer strengen wissenschaftlichen Bewertung unterliegt diese Verlängerung bestimmten neuen Bedingungen und Beschränkungen, wie beispielsweise dem Verbot der Vor-Ernte-Anwendung als Abtrocknungsmittel und der Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Nicht-Zielorganismen.
Die Markteinführung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff enthalten, bleibt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Nach der Verlängerung der Zulassung auf EU-Ebene muss jede bestehende Produktzulassung überprüft werden. Die Durchführungsverordnung wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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Quelle: European Commission - DG SANTE
Veröffentlichungsdatum: 29.11.2023
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