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Grüner Punkt: Heute schon einen Bußgeldbescheid bekommen?

27. August 2024

„Wie wahrscheinlich ist es, dass ich auffliege, wenn ich die Verpackungen meines Unternehmens nicht ordnungsgemäß an einem System beteilige? Einige haben ihn schon erhalten, anderen Herstellern werden voraussichtlich in nächster Zeit Bußgeldbescheide ins Haus flattern, weil sie ihre Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) nicht erfüllt haben“, berichtet der Grüne Punkt.


Foto © Jorma Bork / pixelio.de

Das VerpackG verpflichtet Hersteller dazu, sich in der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren, ihre Verkaufsverpackungen bei einem System zu beteiligen und die entsprechenden Daten dazu in LUCID zu melden.

Verstöße können durchaus teuer werden: So drohen bis zu 200.000 Euro an Ordnungsgeld für eine fehlende, nicht vollständige oder nicht richtige Systembeteiligung und bis zu 100.000 Euro für eine in LUCID nicht, nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig abgegebene Datenmeldung. 

Und: Verpackungen, die nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden – für sie gilt ein Vertriebsverbot.

Wie kommen diese Bußgeldbescheide zustande? Die ZSVR überwacht, ob Hersteller ihre Verpackungsmengen registrieren und ob diese Angaben mit denjenigen übereinstimmen, die sie von den Systemen erhalten hat. 

Bei Zweifelsfällen gibt sie einen Hinweis an die jeweils zuständigen Länderbehörden – die gehen dem nach, zum Beispiel indem sie entsprechende Daten der Systeme einfordern. Wenn sich der Verdacht bestätigt, ergeht der Bußgeldbescheid – und Unwissen schützt nicht vor Strafe!

Weniger Verpackungen im System, aber mehr gesammelte Abfälle

 Aktuell häufen sich die Nachforschungen durch Länderbehörden – die Systeme sind natürlich auskunftspflichtig und unterstützen die Ämter nach bestem Wissen und Gewissen. 

Übrigens: Seit einiger Zeit lässt sich beobachten, dass die Menge der Verpackungen sinkt, die bei den Systemen beteiligt werden. Gleichzeitig steigt jedoch die Menge der gesammelten Verpackungsabfälle, meldet der Fachinformationsdienst Euwid.

Der Vollzug durch die Länderbehörden mit Unterstützung der ZSVR ist also notwendig, um die Finanzierung des dualen Systems zu sichern – und fairen Wettbewerb. Nicht nur die, die ihre Pflichten ehrlich erfüllen, sollen alles bezahlen, sondern alle, die dazu verpflichtet sind.

Und wie wahrscheinlich ist es nun, dass ein Unternehmen „auffliegt“, dass seine Pflichten nicht erfüllt hat? Offensichtlich steigt die Wahrscheinlichkeit, denn mit ihren Datenbanken hat die ZSVR einen recht guten Überblick über den Markt und die Länderbehörden sind aktiv – die gerechte und verlässliche Finanzierung des dualen Systems als unverzichtbarer Teil der deutschen Kreislaufwirtschaft ist schließlich auch von großer Bedeutung.

Als Hersteller sollte man es also nicht darauf ankommen lassen und sich rechtzeitig um die ordnungsgemäße Beteiligung seiner Verkaufsverpackungen kümmern. Das geht ganz leicht über verpackgo.com.

 

Quelle: Grüner Punkt

 

 

 

Veröffentlichungsdatum: 27.08.2024

Schlagwörter

Grüner Punkt, Bußgeldbescheid bekommen, Verpackungsgesetz