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Handel unterzeichnet Erklärung: Lebensmittelverschwendung reduzieren

22. Juni 2020

Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben 16 Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels eine Beteiligungserklärung unterzeichnet.

Bildquelle: Shutterstock.com Einzelhandel
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Mit der Erklärung verpflichten sie sich, konkrete und verbindliche Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung in den Märkten und Betrieben zu ergreifen und daran mitzuarbeiten, Lebensmittelabfälle entlang der Lebensmittelversorgungskette bis hin zum Verbraucher zu reduzieren. Darüber hinaus wird auch die bisherige Datenlage verbessert und vorhandene Datenquellen ergänzt.

Bundesministerin Julia Klöckner: "Dass sich mit dem Groß- und Einzelhandel ein Schwergewicht in der Kette in dieser Breite verbindlich zum Kampf gegen Lebensmittelverschwendung bekannt hat, ist ein großer Erfolg. Davon verspreche ich mir eine deutliche Signalwirkung an die weiteren Akteure unserer Strategie, hier nachzuziehen."

Offiziell beteiligte Unternehmen (Stand: 19. Juni 2020):

Alnatura Produktions- und Handels GmbH
ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG
BIO COMPANY GmbH
CHEFS CULINAR West GmbH & Co. KG, Niederlassung Wöllstein
Edeka Zentrale AG & Co. KG
HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
Lidl Stiftung & Co. KG
METRO Deutschland GmbH
Netto Marken-Discount AG & Co.KG
NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG
Penny-Markt GmbH
Querfeld GmbH
REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA
tegut… gute Lebensmittel GmbH & Co. KG
Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG
WASGAU Frischwaren GmbH

Folgende verbindliche Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Weitergabe noch verkehrsfähiger Lebensmittel durch Kooperationen mit einer sozialen Einrichtung bzw. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen (z. B. Gastronomiebetriebe)
  • Erfassung aussagekräftiger Lebensmittelabfalldaten und Verbesserung der Datenlage

Zudem erklärten die Unternehmen, mindestens vier von 13 Wahlpflichtmaßnahmen umzusetzen und dabei alle drei Kategorien abzudecken:

Maßnahmen an den Schnittstellen zu den Lieferanten:

  • Verkauf von Obst und Gemüse mit "Schönheitsfehlern",
  • Verbesserung der Zusammenarbeit im Umgang mit Retouren,
  • Förderung von Verpackungsinnovationen zur Verbesserung der Haltbarkeit von Produkten,
  • Optimierung der Prozess-, Logistik- und Kühlkette, beispielsweise durch (verstärkte) Einbindung von Lieferanten in Warenwirtschaftssysteme.

Weitere Information.

Quelle: BMEL

Veröffentlichungsdatum: 22.06.2020

Schlagwörter

Handel, unterzeichnet, Erklärung, Lebensmittelverschwendung, reduzieren