HDE: Köln plant die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Wirtschaftsverbände warnen vor massiven Belastungen
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen plant mit Köln die erste Millionenmetropole die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer.
Die Steuer auf Einwegverpackungen für Mitnahmegerichte betrifft alle Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.
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Betroffen sind davon vor allem Restaurants und Cafés, Imbisse, Dönerläden, Einzelhandelsunternehmen und Handwerksbetriebe. Die Stadt Köln rechnet mit jährlichen Einnahmen von ca. zehn Millionen Euro. Die betroffenen Branchenverbände warnen eindringlich vor negativen Auswirkungen für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger.
„Wir verfolgen branchenübergreifend das Ziel, die Kölner Innenstadt sauberer zu machen und Verpackungsmüll zu reduzieren“, so Jörg Hamel, Geschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln: „Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ist dabei allerdings das falsche Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Gerade angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen bedeutet diese zusätzliche Steuer einen enormen finanziellen und bürokratischen Aufwand.“
Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie ergänzt: „Insbesondere im Verpackungsbereich sind viele Unternehmen bereits mehrfach durch verschiedenste europäisch und national auferlegte Regelungen belastet, wie zum Beispiel durch das Einwegkunststofffondsgesetz oder der PPWR.“
„Zusätzliche Belastungen sind für die kleinen und mittelständisch geprägten Unternehmen vor Ort nicht stemmbar. Bei einer Weitergabe der Kosten an die Gäste droht ein weiterer dramatischer und für die Unternehmen existenzbedrohender Rückgang der Besucherzahlen, da die Menschen sich bereits jetzt schon vielfach keinen Restaurantbesuch mehr leisten können.“
Auch viele Gastronomen und Cafés würden massiv unter der Einführung von kommunalen Verpackungssteuern leiden. „Das Ziel von Verpackungssteuern, das Müllaufkommen zu reduzieren, steht in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen finanziellen Belastungen und dem massiven bürokratischen Aufwand. Eine Einnahmesteigerung der Kommunen zu Lasten der gastronomischen Betriebe kommt zur absoluten Unzeit, da die Belastungsgrenze der Branche längst erreicht ist“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin der DEHOGA.
Tübingen erhebt seit Einführung der Steuer 2022 zwischen zwanzig und fünfzig Cent je Verpackungseinheit. Mit den Einnahmen aus der Steuer sollen laut der Verwaltung die Kommunen bei der Entsorgung unterstützt und finanziell entschädigt werden. Die Lenkungswirkung einer solchen Steuer ist aber nicht klar erwiesen.
So kommt eine Studie der Universität Tübingen aus dem Jahr 2023 zu dem Ergebnis, dass eine messbare Reduktion der Müllmenge in Tübingen nach Einführung der Steuer nicht nachgewiesen werden konnte. Für die betroffenen Unternehmen ist daher die Einführung von kommunalen Abgaben keine Lösung, um den Müll in den Städten zu verringern.
„Unsere Unternehmen sind bereits seit langem mit ambitionierten Ideen und Projekten dabei, unnötige Verpackungen zu reduzieren und durch nachhaltige Lösungen zu ersetzen. Gleichzeitig wird sich mit großem Engagement dafür eingesetzt, Müll zu sammeln und aus dem Stadtbild zu entfernen.“
„Zusätzliche Steuern bieten keinen Anreiz und auch keine Möglichkeit das Engagement auszuweiten. Besser wäre es mit den Unternehmen gemeinsam eine Lösung zu suchen, die praktikabel ist und nicht die Menschen vor große finanzielle Herausforderungen stellt. Hinzu kommt, dass Insellösungen in einzelnen Kommunen zu einer Flickenteppichregelung führen, die für die Unternehmen schwer umsetzbar ist“, so Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE). Auch technisch sei die Umsetzung schwierig und benötige einiges an Vorlauf.
Die Unternehmen betrachten auch die mögliche Wettbewerbsverzerrung als ein problematisches Thema. Zu befürchten ist, dass Unternehmen in Kommunen mit Verpackungssteuer das Nachsehen gegenüber denjenigen haben, die in benachbarten Kommunen nicht von der Steuer betroffen sind.
Auch deswegen sind die Unternehmen vor allem an einem Austausch zur Problematik der kommunalen Verpackungssteuer interessiert. Wichtiger wäre, dass gemeinsam eine Lösung gefunden wird, die sowohl die kommunalen Ziele, Bürgerinteressen, als auch die Argumente der Unternehmen berücksichtigt.
Neben Köln planen weitere Kommunen und Städte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Neben erwarteten Einnahmen für die Kommunen sind ebenso Auswirkungen auf die Verbraucherpreise denkbar.
Quelle: HDE
Veröffentlichungsdatum: 14.02.2025