HDE: Lebensmittellieferkette - Vorschlag der EU-Kommission birgt Risiken der Überregulierung
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht den Vorschlag der EU-Kommission zur verbesserten Zusammenarbeit der nationalen Behörden in den Mitgliedsstaaten bei der UTP-Richtlinie grundsätzlich positiv.
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Gleichzeitig warnt der Verband vor Rechtsunsicherheiten, wenn einzelne Mitgliedsstaaten ihre nationalen, über das EU-Recht hinausgehenden Regelungen auf diesem Weg in andere Staaten tragen. Mit der UTP-Regulierung will die EU durch Eingriffe in die Vertragsfreiheit in der Lebensmittellieferkette die Ertragslage der Erzeuger verbessern.
„Alle Maßnahmen, die eine effizientere Rechtsdurchsetzung innerhalb der EU zum Ziel haben, sind grundsätzlich begrüßenswert. Das reduziert mögliche Wettbewerbsverzerrungen. Insofern ist es gut, die Zusammenarbeit der Durchsetzungsbehörden für die UTP-Richtlinie zu stärken und zu verbessern“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Gleichzeitig warnt der HDE aber vor Risiken, die Funktionstüchtigkeit des EU-Binnenmarkts zu gefährden und neue Rechtsunsicherheiten zu schaffen. „Keinesfalls darf der gestrige Vorschlag der EU-Kommission dazu führen, dass einzelne Mitgliedstaaten nationale und über die EU-Vorgaben hinausgehende Regulierungen in andere Mitgliedstaaten exportieren, und damit zu einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarktes beitragen.“
„Dann hätten wir im Ergebnis neue Rechtsunsicherheiten, weitere Einschränkungen der Vertragsfreiheit und unnötige Bürokratie für die Handelsunternehmen, das darf nicht das Ziel sein“, so Genth weiter.
In der Konsequenz könnte sonst eine Re-Nationalisierung der Lebensmittellieferkette stehen, was sich auch auf die Verbraucherpreise negativ auswirken würde.
Kritisch sieht der HDE auch das Timing der gestern von der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmen: Denn die EU-weite Evaluierung der UTP-Richtlinie ist derzeit in vollem Gange.
„Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Maßnahme jetzt vorgezogen wird, anstatt auf die Evaluierungsergebnisse zu warten. Auf dieser Basis kann dann eine seriöse Folgenabschätzung stattfinden. Am Ende wird dann auch sichtbar ob und wenn ja wo tatsächlich weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf existiert“, so Genth.
Quelle: HDE
Veröffentlichungsdatum: 12.12.2024