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HPA: Gewichtsbeschränkung für den Schwerverkehr auf der Freihafenelbbrücke

25. September 2024

Um die Belastung der Freihafenelbbrücke durch den Straßenverkehr zu reduzieren, ordnet die Hamburg Port Authority (HPA) eine Gewichtsbeschränkung für den Straßenverkehr an. Ab dem 26. September 2024 dürfen Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von über 7,5 Tonnen die Brücke nicht mehr befahren.

Ab dem 26. September 2024 dürfen Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von über 7,5 Tonnen die Brücke nicht mehr befahren. (Foto © Hamburg Port Authority)

Grund für die Gewichtsbeschränkung ist der aktuelle Zustand des 1926 erbauten Bauwerks sowie eine statische Bewertung, die aufgrund der Verschiebung der Grundinstandsetzung und des Teilneubaus notwendig wurde. Entsprechende Beschilderungen werden im betroffenen Bereich am 26. September 2024 aufgestellt.

Die Ausweichroute für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen führt über die Neue Elbbrücke über die jeweiligen Zu- bzw. Abfahrtstraßen Veddeler Marktplatz und Zweibrückenstraße.

 

Quelle: HPA

Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024

Schlagwörter

HPA, Gewichtsbeschränkung, Schwerverkehr, Freihafenelbbrücke