Tarifkonflikt im Einzelhandel HV NRW: Einzelhandel weist Blockadevorwurf von sich und kritisiert neue angekündigte Streiks
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) stellt nach den von der Gewerkschaft ver.di angedrohten Streiks klar, dass die Blockade auf Gewerkschaftsseite stattfindet. Die Arbeitgeber haben bereits drei jeweils nachgebesserte Angebote vorgelegt, ver.di hält aber seit fast einem Jahr an ihrer Maximalforderung fest.
In dem seit fast einem Jahr andauernden Tarifkonflikt hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen der Gewerkschaft ver.di bereits mehrere jeweils nachgebesserte Angebote vorgelegt, während die Gewerkschaft seit Beginn an ihrer Maximalforderung festhält. Jetzt drohen zum Weltfrauentag wohl neue Streiks beim Lebensmittelhändler REWE.
Ausgerechnet die Unternehmen ins gewerkschaftliche Visier zu nehmen, die – wie die REWE Group - eine verlässliche Stütze für den Flächentarifvertrag sind und sich sehr konstruktiv für Lösungen einsetzen, ist als völlige Umkehrung der Realität ein wahrer Bärendienst für die Sache: „Uns eine Blockadehaltung vorzuwerfen und ausgerechnet die Unternehmen in den Fokus zu nehmen, die sich für den Tarifvertrag engagieren, ist schon sehr befremdlich“, so Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW. „Seit Beginn der Tarifrunde unverändert an den eigenen Forderungen festhalten, mag zwar den Konflikt befeuern, trägt aber nicht zur Lösung bei!“
Wegen der nicht vorhandenen Handlungsbereitschaft der Gewerkschaft hat der Handelsverband NRW seinen Mitgliedern gestern eine Voraberhöhung der Gehälter empfohlen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht weiter die Leidtragenden sein müssen. Auch REWE wird wie viele andere Einzelhandelsunternehmen ihrer Belegschaft mit Beginn des zweiten Tarifjahres die Vergütungen um insgesamt 10 % aufstocken. Das ist eine klare und, weil verbindlich ausgesprochen, auch verlässliche Reallohnsteigerung.
Der Handelsverband NRW wie alle Unternehmen im Tarifvertrag sind sofort dazu bereit an den Verhandlungstisch zurückzukehren, allerdings nur, wenn auch die Gegenseite einen Interessenausgleich und Abschluss erreichen will.
Quelle: Handelsverband Nordrhein-Westfalen e.V. - HV NRW
Veröffentlichungsdatum: 08.03.2024