Im Rheinland werden wieder Kohlrabi geerntet!
Die rheinischen Gemüseerzeuger ernten jetzt wieder frische Kohlrabi. Bis weit in den November hinein wird das Kohlgemüse jetzt tagesfrisch geerntet. Darauf weist der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer (Bonn) hin.
Foto © Sabine Weis
Im Gegensatz zu anderen Kohlgemüsen, bei denen die Blätter oder die Blütenknospen verzehrt werden, wird vom Kohlrabi mit der Knolle eine Verdickung des Sprosses der Pflanze gegessen. Diese Knolle ist sehr zart und entspricht dem harten Strunk, der bei Weiß- oder Rotkohl entfernt werden muss.
Bei Kohlrabi handelt es sich um ein Gemüse, dass fast ausschließlich in Deutschland verzehrt wird. In anderen europäischen Ländern ist die Gemüseart weitgehend unbekannt. Dies verwundert, denn Kohlrabi ist vielseitig einsetzbar. Gedünstet als Gemüsebeilage, gebraten als Gemüseschnitzel, in Eintöpfen und Mischgemüsen, aber auch roh als Snack zwischendurch, fein geraspelt als Salat oder in dünne Scheiben geschnitten auf einem herzhaften Brot. Auch als Rohkost mit einem leckeren Dip gibt Kohlrabi eine gute Figur ab. Die Knollen können aber auch ausgehöhlt und gefüllt werden.
Vermarktet werden Kohlrabi stets mit Laub. An den Blättern können Verbraucher sehr gut erkennen, ob die Kohlrabi frisch sind. Sie sollten immer grün und auf keinen Fall welk sein. Nach dem Einkauf sollte das Laub umgehend entfernt werden, da es der Knolle Feuchtigkeit entzieht. In ein feuchtes Tuch eingeschlagen können die Knollen mehrere Tage im Kühlschrank gelagert werden.
Kohlrabi sind überaus gesund. Sie enthalten viel Vitamin C, Vitamin B1, B2 und B6. Darüber hinaus sind die Mineralstoffe Kalium, Kalzium, Magnesium und Eisen enthalten. Das Gemüse ist magenschonend und gut verträglich.
Durch die Auswahl geeigneter Sorten und eine gute Kulturführung gelingt es den Gemüseerzeugern, dass die gesamte Kohlrabiknolle zart ist. In früheren Zeiten trat häufiger das Problem auf, dass manche Kohlrabiknollen teilweise holzig waren. Dies ist heute nicht mehr gegeben.
Quelle: RLV
Veröffentlichungsdatum: 28.04.2022