Innovationspreis Gartenbau 2025
Ab jetzt läuft die Bewerbungsfrist für den Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2025 mit dem hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ausgezeichnet werden. Die Bewerbungsfrist für den Innovationspreis 2025 ist der 17. März 2025.
Bildquelle © BMEL
Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Dieses Preisgeld wird von der Bewertungskommission auf bis zu drei Preisträger – nach Möglichkeit je einer in den Kategorien Pflanze, Technik, Kooperation/ Betriebsorganisation – aufgeteilt.
Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung, wobei das Preisgeld für einen Preisträger auf maximal 7.500 Euro begrenzt ist.
Der Einsendeschluss für die Wettberbsrunde 2025 ist der 17. März 2025.
Die Bewertung erfolgt nach:
- der innovativen Qualität,
- der Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft,
- der praktischen Anwendung,
- den Marktchancen und
- dem Modellcharakter für andere Betriebe.
Teilnahmebedingungen
Bewerben kann sich jedes Gartenbauunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören.
Es soll sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art, um eine beispielhafte Kooperation, ein beispielhaftes Unternehmenskonzept oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen handeln.
Weitere Informationen.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 17.12.2024