Installation von Agri-Photovoltaik-Anlagen auf Acker- und Grünland wird möglich: BMEL begrüßt Entscheidung der Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Darin enthalten ist eine Regelung zur so genannten Agri-PV, die zukünftig in die Freiflächenausschreibungen integriert wird und damit deutschlandweit auf Acker- und Grünland aufgestellt werden kann.
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Neue Perspektiven für Landwirte
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) begrüßt die Entscheidung des Bundestages zur Agri-Photovoltaik, da die nun mögliche Installation der Anlagen zum einen der wachsenden Flächenkonkurrenz entgegentritt, da unter den Anlagen beispielsweise Tiere weiden können. Zum anderen dient die zusätzliche Möglichkeit zur Gewinnung Erneuerbarer Energien dem Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Landwirtinnen und Landwirten wird ermöglicht, einen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu leisten und landwirtschaftliche Nutzflächen trotzdem weiter zu bewirtschaften.
Hintergrund
Um das Ausbauziel von 80 Prozent für 2030 zu erreichen, muss der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppelt werden. Im Jahr 2021 lag dieser erst bei circa 42 Prozent. Dafür werden die Ausbaupfade und korrespondierende Strom- sowie Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land und für die Solarenergie deutlich angehoben. Bundesminister Cem Özdemir hat sich dafür eingesetzt, dass die Agri-Photovoltaik eine dauerhafte Perspektive erhält. Die Förderung dieser Anlagen ist durch die heutige Entscheidung des Bundestages von der Innovationsausschreibungsverordnung in das EEG 2023 überführt worden.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 08.07.2022