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Kartellrechtliche Freistellung von Seeschifffahrts-Konsortien

02. September 2022

Die Europäische Kommission holt Rückmeldungen zum EU-Rechtsrahmen ein, mit dem Seeschifffahrts-Konsortien von der Gruppenfreistellungsverordnung freigestellt werden. Als „Konsortien“ werden dabei Vereinbarungen zwischen Unternehmen in der Seeschifffahrt bezeichnet, die gemeinsam weniger als 30 % Marktanteil haben und ihre Dienste beim Transport von Gütern zusammen anbieten.

Bildquelle: Shutterstock.com Study
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Zudem hat die Kommission gezielte Fragebögen an Seeverkehrs-Unternehmen, Verlader und Spediteure sowie Hafen- und Terminalbetreiber gerichtet, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV). Mit den Fragebögen soll festgestellt werden, wie sich Konsortien zwischen SeeschifffahrtsUnternehmen und die Gruppenfreistellungsverordnung seit 2020 auf die Interessenträger ausgewirkt haben. Beiträge können bis zum 3. Oktober 2022 eingereicht werden.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 8/2022

Veröffentlichungsdatum: 02.09.2022

Schlagwörter

Kartellrecht, Freistellung, Seeschifffahrt, Konsortien, DFHV