„Keine Mindestlohnerhöhung auf 15 € - Nachbesserungen bei Koalitionsverhandlungen erforderlich“
Der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer und die Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV-Arbeitgebervereinigung) lehnen die im Rahmen der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 € mit aller Deutlichkeit ab.
„Die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 € ab 2026 würde den Kahlschlag im rheinischen Obst- und Gemüsebau weiter beschleunigen, weil mit solchen Lohnkosten die rheinischen Betriebe nicht mehr wettbewerbsfähig sind“, betont Georg Boekels, Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer.
„Während unsere Hauptkonkurrenten in Südeuropa und Nordafrika unter deutlich niedrigeren Lohn- und Sozialstandards produzieren, müssen wir in Deutschland mit immer weiter steigenden Kosten rechnen. Eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro im Jahr 2026 bedeutet für viele unserer Betriebe das wirtschaftliche Aus.“
Johannes Brünker, Vorsitzender der RLV-Arbeitgebervereinigung stellt klar, „dass für die Landwirtschaft beim Mindestlohn Ausnahmen gelten müssen. Sinn des Mindestlohns sei, dass Menschen von ihrer Arbeit in Deutschland auch leben könnten. Für die häufig aus Osteuropa stammenden Saisonarbeitskräfte treffe dies aber gerade nicht zu, da diese nur für einige Wochen in Deutschland sind und ihren Lebensmittelpunkt in Ländern mit deutlich geringeren Lebenshaltungskosten hätten. Insofern setze der Mindestlohn hier falsch an“, stellt Brünker fest.
„Im Rahmen der anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD muss daher an dieser Stelle nachgebessert werden, in dem für die Landwirtschaft zumindest eine branchenspezifische Sonderregelung beim Mindestlohn eingeführt wird. Hier nehmen wir insbesondere die Union in die Pflicht“, betonen abschließend Boekels und Brünker.
Quelle: RLV
Veröffentlichungsdatum: 11.03.2025