Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Obstmagazine Südtirols erneuert
Am Sitz des Raiffeisenverbandes in Bozen wurde Ende Juli der erneuerte Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Obstmagazine Südtirols unterzeichnet. Der Vertrag betrifft in Südtirol 21 Obstgenossenschaften bzw. Obstverbände und rund 1800 Arbeitnehmer.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besiegelten den erneuerten Kollektivvertrag im Obstsektor. Foto © Raiffeisenverband Südtirol
Wirtschaftliche und normative Neuerungen
Die Neuerungen betreffen sowohl den wirtschaftlichen als auch den normativen Bereich. So werden etwa die Gehaltstabellen ab 1. Januar 2020 abgehoben. Für den Zeitraum Januar bis Juli 2020 ist eine Nachzahlung in Form einer Una-Tantum-Zahlung vorgesehen. Im normativen Teil wird die Einkommenssicherung der Saisonarbeiter nachhaltig im Vertrag verankert. Dadurch kann eine gute Flexibilität im Einsatz der Saisonarbeiter gewährleistet werden.
Der neue Vertrag wurde sowohl den neuesten gesetzlichen Entwicklungen, aber auch den betrieblichen Bedürfnissen und Erfordernissen des Marktes angepasst, was zu einem insgesamt ausgewogenen Bild der Vertragserneuerung führte.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besiegelten den erneuerten Kollektivvertrag im Obstsektor. Foto © Raiffeisenverband Südtirol
Bei der Vertragsunterzeichnung wurde die Arbeitgeberseite von Raiffeisenverbands-Obmann Herbert Von Leon und Raiffeisenverband-Vizedirektor Christian Tanner sowie von den Obmännern der Genossenschaftsverbände VOG, VIP und Fruchtverband vertreten. Auf der Arbeitnehmerseite fanden sich die Vertreter der Gewerkschaftsorganisationen ASGB, FLAI AGB/CGIL, FAI SGB/CISL und UILA/SGK-UIL ein.
Der Vertrag gilt für den wirtschaftlichen Teil bis zum Jahresende 2021 und für den normativen Teil bis zum Jahresende 2023.
Quelle: Raiffeisenverband Südtirol
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2020
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