LALLF: Appell an Hobbygärtner - Pflanzkartoffeln vor Viren schützen
Einzigartig für Deutschland sind die Standorte für die Erzeugung gesunder Pflanzkartoffeln in Mecklenburg-Vorpommern. Das liegt an den natürlichen Voraussetzungen wie dem Seeklima, der Bodenqualität und den pflanzengesundheitlichen Bedingungen auf über 136.000 ha Ackerfläche in M-V. Sie sind als sogenannte Gesundlagen für die Pflanzkartoffelerzeugung durch die EU anerkannt.
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Den ersten Impuls für ihre Errichtung gaben die Blattläuse. Sie übertragen zahlreiche Kartoffelviren, haben es an der Küste bei Wind und Wetter jedoch schwerer, sich zu vermehren und auszubreiten. Alle großen Kartoffelzüchter Deutschlands sind deshalb im Land ansässig. M-V gilt als Kinderstube fast aller deutschen Kartoffelsorten, auch in ökologischer Qualität.
Aber natürlich droht dem Kartoffelanbau trotz aller positiven Grundbedingungen Gefahr – unter anderem durch die Viren. „Der Ausschluss des Befalls mit Viruskrankheiten ist eines der wichtigsten Kriterien in der aufwändigen Pflanzgutvermehrung, die durch das LALLF kontrolliert wird“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock. „Viren rauben den Pflanzen Vitalität und Kraft und können den Knollenertrag empfindlich schmälern“, ergänzt er.
Erkennbar sind Viruskrankheiten an Veränderungen der Blätter, wie Mosaikverfärbungen und Kräuselungen. Blattläuse nehmen die Viren beim Saugen von Pflanzensaft auf. „Fliegen sie auf die nächste Kartoffelpflanze, zieht auch das Virus mit und die Krankheiten verbreiten sich.“, zeigt Goltermann auf. Sämtliche Kartoffel-Vermehrungsflächen werden daher mehrfach auf Blattlausbefall oder Krankheitssymptome kontrolliert und die geernteten Knollen mittels PCR auf ihren Virusgehalt untersucht. Bei einem erkannten Befall droht den Züchtern die Aberkennung des betreffenden Aufwuches und damit eine Handelssperre. In jedem Fall müssen virusbefallene Feldbestände bereinigt werden.
Um die Virusübertragungsgefahr noch weiter zu reduzieren, wendet man im Land M-V für die Gesundlagen strengere Anforderungen an die Pflanzgutqualität an, als gesetzlich vorgegeben. So soll erreicht werden, dass sich auch in der Nachbarschaft der Züchterbestände keine gravierenden Infektionsquellen befinden, von denen sich Viren durch Blattläuse verbreiten können. Dabei geht es nicht nur um landwirtschaftliche Kartoffelbestände, sondern ebenso um den Kartoffelanbau in Kleingärten. Denn auch diese Kartoffeln sind mögliche Lebensgrundlage von Blattläusen und können bei schlechter Qualität als Infektionsquelle dienen.
„Es ist wichtig, dass nur anerkanntes Pflanzgut, unter anderem durch direkten und meist kostengünstigen Bezug vom Züchter, zum Anbau gelangt“, unterstreicht Goltermann. Gesundes, zertifiziertes Pflanzgut ist an einer blauen Banderole an den im Handel erhältlichen Raschelsäcken zu erkennen.
In den letzten zwei Jahren sind vermehrt virusbefallene Pflanzkartoffelpartien aufgefallen, die wahrscheinlich auf belastete Kartoffelbestände in der Nachbarschaft zurückzuführen sind. Goltermann appelliert an die Kleingärtner: „Bitte legen Sie nicht ein-fach übrig gebliebene oder angekeimte Speisekartoffeln in die Erde. Im Zweifel schaden Sie damit der Kartoffelwirtschaft des Landes“.
Quelle: LALLF
Veröffentlichungsdatum: 23.03.2021
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