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Land Sachsen-Anhalt verlängert die Antragsfrist für die Gewährung von Frosthilfen im Obst- und Weinbau

25. September 2024

Die Auswirkungen des außergewöhnlichen Frosts im April 2024 sind für viele Landwirte in Sachsen-Anhalt noch immer spürbar. Um die betroffenen Betriebe bestmöglich zu unterstützen, verlängert das Landwirtschaftsministerium die Antragsfrist für die Frosthilfen bis zum 14. Oktober 2024.


Foto ©  MWL Sachsen-Anhalt /  Adobe Stock / Vibu design gallery

Minister Sven Schulze: „Die Verluste durch den Frost sind für viele unserer Obst- und Weinbaubetriebe existenzbedrohend. Mit der Verlängerung der Antragsfrist wollen wir sicherstellen, dass die betroffenen Betriebe die notwendige Zeit haben, um die Frosthilfen in Anspruch zu nehmen. Damit wollen wir helfen, die Betriebe in ihrer schwierigen Situation zu entlasten.“

Betriebe, deren Ernteerträge im Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 Prozent gesunken sind, können bis zu 40 Prozent des entstandenen Schadens als Unterstützung erhalten. Die Anträge müssen bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen sind online unter verfügbar.

Hintergrund: Das starke Frostereignis im April 2024 hat bei vielen Obst- und Weinbaubetrieben in Sachsen-Anhalt zu massiven Ernteausfällen geführt. Aufgrund der Schwere der Schäden wurde das Frostereignis als Naturkatastrophe gemäß der Nationalen Rahmenrichtlinie eingestuft. Mit den Frosthilfen will das Land Sachsen-Anhalt die wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe abfedern und die Existenz vieler Landwirtschaftsbetriebe sichern.

Weitere Informationen.


Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024

Schlagwörter

Land Sachsen-Anhalt, verlängert Antragsfrist, Gewährung Frosthilfen