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Landwirtschaft und Ländlicher Raum erneut Leidtragende der Bundespolitik

26. August 2024

Die Reduzierung um 20,8 Millionen Euro bei den Kassenmitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und 28,1 Millionen Euro bei den GAK-Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 stellt uns vor große finanzielle Engpässe.


Bildquelle: Pixabay

Trotz der Finanzierung spezifischer Forstmaßnahmen durch den Klima- und Transformationsfonds bleibt eine spürbare Lücke. Die Kürzungen haben bereits tiefgreifende Einschnitte in verschiedenen Bereichen nach sich gezogen.

Der ersatzlose Wegfall des Sonderrahmenplans ,Ländliche Entwicklung‘ und die daraus resultierenden gekürzten Mittel beeinträchtigen unsere Fähigkeit, mit den Strukturförderprogrammen nachhaltige Entwicklungen im Ländlichen Raum zu unterstützen. Wir unternehmen zwar größte Anstrengungen, die Auswirkungen der wegfallenden Bundesmittel aus Landesmitteln abzumildern, aber das wird uns nur teilweise gelingen. Auch politisch eigentlich gewünschte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind davon betroffen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (23. August).

Im Bereich der landwirtschaftlichen Programme wie der einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurden die Budgets ebenso deutlich reduziert. „Selbst beantragte Vorhaben in 2023 konnten deshalb nicht mehr bewilligt werden. Bei der Beratungsförderung mussten bereits die Fördersätze gekürzt werden. Darüber hinaus beschränken die Mittelkürzungen der GAK beispielsweise die zukünftige Weiterentwicklung des sehr erfolgreichen Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und der Beratungsförderung“, erläuterte Minister Hauk.

Weitere Kürzungen spüren die Waldwirtschaft sowie die Wiederbewaldung. „Die Ende 2023 ausgelaufenen Sondermittel hatten bereits zur Folge, dass wichtige Herbstpflanzungen nicht bewilligt werden konnten. Auch die Aufarbeitungshilfe können wir aufgrund der engeren Vorgaben im Jahr 2024 faktisch nicht mehr anbieten. Auch wenn es uns gelungen ist, über Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds die zunächst drohenden Kürzungen der GAK für den Forst abzumildern, beeinträchtigen die Kürzungen unsere langfristigen Ziele zur nachhaltigen Waldentwicklung und zum Klimaschutz erheblich“, betonte Minister Hauk.

„Wir als Land Baden-Württemberg puffern die Auswirkungen der wegfallenden Bundesmittel aus Landesmitteln bestmöglich ab. Damit bleibt das Land auch 2024 - im Rahmen seiner Möglichkeiten - ein verlässlicher Partner der Akteure in der Land- und Forstwirtschaft sowie bei der Entwicklung des Ländlichen Raums. Eine vollständige Kompensation ist uns aber nicht möglich. Seitens des Bundes brauchen wir daher dringend mehr Stabilität und Verlässlichkeit bei dieser grundgesetzlich verankerten gemeinsamen Finanzierung durch den Bund und die Länder, um die Kontinuität und Effektivität unserer Programme zu gewährleisten“, forderte Minister Hauk abschließend.

Hintergrundinformationen:

Die im Rahmen der GAK verfügbaren Mittel des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) verminderten sich aufgrund der Kürzungen der GAK im Bundeshaushalt von 145,4 auf 124,6 Millionen Euro bei den GAK Kassenmitteln sowie von 95,3 auf 67,2 Millionen Euro bei den GAK Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 im Vergleich zu 2023.

Auch wenn durch die teilweise Rücknahme der vorgesehenen Kürzungen im parlamentarischen Verfahren und die Überführung der Finanzierung bestimmter Maßnahmen im Forstbereich von der GAK in den Klima- und Transformationsfonds die Kürzungen der GAK-Bundesmittel etwas abgemildert wurden, bleibt der Rückgang dennoch erheblich.

Mit Verpflichtungsermächtigungen können Fördervorhaben bewilligt werden, die erst in den kommenden Jahren Auszahlungen erfordern, wie z.B. Investitionen in Gebäude oder Infrastruktur. Die GAK-Mittel werden regulär zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den Ländern finanziert.

Außerdem werden GAK Mittel zum Teil auch zur Kofinanzierung von EU-Mitteln für Maßnahmen des Landes im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genutzt.

 

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Veröffentlichungsdatum: 26.08.2024

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