Late Payment Verordnung: Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten!
Das Vorhaben der EU-Kommission, Zahlungsziele für alle Verträge zwischen Unternehmen ausnahmslos auf 30 Tage festzusetzen, schießt deutlich über das Ziel hinaus und ist dringend zu stoppen. Diese Forderung erhebt DER AGRARHANDEL anlässlich der in Brüssel aktuell laufenden Überarbeitung der Verordnung über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
The European Parliament hemicycle. Quelle Six Dun /Shutterstock.com
Das berechtigte Ziel, die Zahlungsmoral zugunsten kleinerer und mittelständischer Unternehmen zu verbessern, wird dadurch nicht erreicht. Im Gegenteil würde eine generelle Verpflichtung, Rechnungen immer innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, zu Liquiditätsengpässen und großen Verwerfungen in der Agrarwirtschaft und vielen anderen Branchen führen. DER AGRARHANDEL fordert, die geübte und bewährte Praxis im Agrarhandel zu erhalten, wonach häufig Betriebsmittelkäufe und Ernteverkäufe zum Vorteil beider Parteien ins Kontokorrent eingestellt und erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet werden. Auch für Unternehmen, die weltweit mit Agrarrohstoffen handeln und somit im internationalen Wettbewerb stehen, ist es keinesfalls akzeptabel, auch für Geschäfte außerhalb der EU eine 30tägige Zahlungsfrist zu vereinbaren. Die Überlegungen der Kommission gehen vollkommen an der Realität vorbei, wenn man sieht, dass insbesondere im außereuropäischen Ausland Zahlungsziele von bis zu 90 Tagen (in Asien, Afrika und Mittlerer Osten) bzw. bis zu 120 Tagen (in Lateinamerika) die Regel statt die Ausnahme sind.
Auf völliges Unverständnis bei den Agrarhandelsunternehmen stößt die ebenfalls vorgesehene Regelung, dass nicht einmal freiwillig auf entstandene Verzugszinsen verzichtet werden dürfte. Während in einem Insolvenzverfahren alle Gläubiger zu möglichen Zugeständnissen bewegt werden, darf ein in Schieflage geratener Vertragspartner nicht mehr mit dem Verzicht auf die Einziehung von Verzugszinsen unterstützt werden. Und zu allem Überfluss soll die Einhaltung all dieser Regelungen durch eine neu einzurichtende Behörde überprüft werden – ein völliger Fremdkörper im deutschen Zivilrecht und in Zeiten von erklärtermaßen beabsichtigtem Bürokratieabbau niemandem zu vermitteln.
DER AGRARHANDEL und viele seiner Mitgliedsunternehmen wenden sich in diesen Tagen an die politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Pläne der EU-Kommission weitreichende negative Konsequenzen auf die Liquidität vieler Unternehmen und Landwirte hätten. Es gilt vielmehr unternehmerische Verhandlungsfreiheit und Flexibilität zu erhalten und kein weiteres Bürokratiemonster zu schaffen!
Quelle: DER AGRARHANDEL
Veröffentlichungsdatum: 13.12.2023