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Lebensmittelabfälle im Lebensmitteleinzelhandel: Maßnahmen für Obst, Gemüse und Backwaren nötig

22. Juli 2022

Beim Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung im Lebensmitteleinzelhandel besteht noch Luft nach oben – insbesondere bei Obst, Gemüse, Brot und Backwaren. Der Lebensmitteleinzelhandel hat seine Abfallmengen zwar etwas reduziert: Im Jahr 2020 gab es laut einer Untersuchung des Thünen-Instituts für Marktanalyse in Braunschweig zwölf Prozent weniger Abfälle in Supermärkten und Discountern als im Jahr davor. Aber es könnte noch mehr sein.

Bildquelle: Shutterstock.com Lebensmittel
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Für die Studie wurden die Daten von 16 Lebensmitteleinzelhändlern (LEH) und sechs Großhändlern (LGH) aus den Jahren 2019 und 2020 ausgewertet. Sie gaben an, wie viele Tonnen Lebensmittel sie im Jahr 2020 nicht verkauft hatten. Die Zahlen umfassten sowohl als Abfall entsorgte Lebensmittel (z. B. durch Verderb) als auch Produkte, die noch zum menschlichen Verzehr geeignet waren (z. B. zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen wie Tafeln) und die anderweitig verwertet wurden (z. B. als Tierfutter). Der Anteil der noch zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmittel wurde auf 30 Prozent geschätzt.

Im Einzelhandel lagen die Lebensmittelverluste im Jahr 2019 bei 1,76 Prozent des Umsatzes, im Jahr 2020 bei 1,54 Prozent. Vermutlich sind die positiven Entwicklungen nicht nur auf umgesetzte Optimierungsmaßnahmen, sondern auch auf eine erhöhte Nachfrage während der Coronapandemie zurückzuführen. Beim Großhandel lagen mehr als die Hälfte der Unternehmen bei den Abschreibungen in den verschiedenen Warengruppen unter ein Prozent.

Je nach Warengruppe waren die Abfallmengen unterschiedlich. Besonders hoch waren die Verluste bei Obst und Gemüse (für 2020: 3,63 % im LEH, 1,25 % im LGH). Dabei handelt es sich um sensible Ware, die relativ schnell den Erwartungen an Frische und Qualität nicht mehr entspricht. Auch bei Brot und Backwaren war die Abschreibungsrate im LEH relativ hoch (für 2020: 5,72 %), während sie sich im LGH reduziert hat (von 0,60 auf 0,17 %). Die Unterschiede erklären sich dadurch, dass der LGH vor allem Dauerbackwaren vertreibt, während im LEH auch frische Backwaren, etwa an Back- und Selbstbedienungstheken, angeboten werden.

Anhand von Modellvorhaben mit vier Unternehmen konnten die Forschenden zeigen, dass 57 bis 93 Prozent der aussortierten Lebensmittel noch für den menschlichen Verzehr genutzt werden könnten – abhängig vom Warenangebot und den organisatorischen Bedingungen vor Ort. Beim Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung besteht demnach noch Luft nach oben – insbesondere bei Obst, Gemüse, Brot und Backwaren.

Weitere Informationen:
https://www.bzfe.de/
www.thuenen.de
Thünen-Institut - Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Pressemeldung vom 28. Juni 2022 und Thünen Working Paper 194

Quelle: BZfE, Heike Kreutz, www.bzfe.de

Veröffentlichungsdatum: 22.07.2022

Schlagwörter

Lebensmittelabfälle, Lebensmitteleinzelhandel, Maßnahmen, Obst, gemüse, Backware