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Leitlinien der Europäische Kommission zum Schutz von Saisonarbeitskräften

17. Juli 2020

Die Europäische Kommission will den Schutz von Saisonarbeitskräften in der EU vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie verbessern und hat dazu am gestrigen Donnerstag Leitlinien vorgelegt.

Bildquelle: Shutterstock.com Arbeiter
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Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, erklärte dazu: „Jedes Jahr tragen Hunderttausende Saisonarbeitskräfte dazu bei, überaus wichtige Wirtschaftszweige der EU, wie den Nahrungsmittel- und Landwirtschaftssektor, zu unterstützen. Die Coronavirus-Pandemie hat die schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen, mit denen sie konfrontiert sind, ins Licht gerückt. Dieser Problematik muss man sich stellen. Unsere Leitlinien sind ein Weckruf an die Mitgliedstaaten und Unternehmen, dafür zu sorgen, dass sie ihrer Pflicht nachkommen, unverzichtbare, aber schutzbedürftige Arbeitskräfte zu schützen.“

In den Leitlinien wird auf die Rechte von Saisonarbeitskräften ungeachtet ihres Status hingewiesen: gleich ob es sich um EU-Bürgerinnen und -Bürger oder Drittstaatsangehörige handelt, die regelmäßig auf eigene Initiative im Ausland arbeiten oder beispielsweise über Zeitarbeitsfirmen oder Arbeitsvermittlungsagenturen entsandt werden. Die Kommission gibt den nationalen Behörden und den Sozialpartnern Orientierungshilfen, um die Rechte, die Gesundheit und die Sicherheit von Saisonarbeitskräften zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräften ihre Rechte bekannt sind.

Grenzüberschreitend beschäftigte Saisonarbeitskräfte haben ein breites Spektrum an Rechten, geraten jedoch aufgrund der häufigen Befristung ihrer Arbeitsverträge schneller in prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Coronavirus-Pandemie hat diese schweren Bedingungen stärker ins Blickfeld gerückt und in einigen Fällen noch verschärft. In einigen Fällen können solche Probleme das Risiko von COVID-19-Clustern erhöhen.

Die Leitlinien decken eine Reihe von Aspekten ab, darunter:

  • das Recht von Saisonarbeitskräften, in einem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten, unabhängig davon, ob sie EU-Bürger sind oder aus Ländern außerhalb der EU kommen
  • angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich physischer Distanzierung und angemessener Hygienemaßnahmen
  • klare Unterrichtung der Arbeitskräfte über ihre Rechte
  • Schwarzarbeit
  • Aspekte der Sozialversicherung


Einzelstaatliche Maßnahmen

In den Leitlinien werden die nationalen Behörden und die Sozialpartner aufgefordert, neue Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für Saisonarbeiter ordnungsgemäß anzuwenden und durchzusetzen. Die Leitlinien enthalten dazu konkrete Empfehlungen und Aufforderungen an die Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen.

Quelle: EU-Aktuell
 

Veröffentlichungsdatum: 17.07.2020

Schlagwörter

Leitlinien, Kommission, Schutz, Saisonarbeitskräften, Weckruf, Mitgliedstaaten