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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlicht

06. September 2021

Das hoch umstrittene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das deutsche Unternehmen verpflichten soll, entlang ihrer Lieferketten für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltpflichten zu sorgen, wurde nun im Bundesgesetzblatt vom 22. Juli 2021 veröffentlicht und wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

Bildquelle: Shutterstock.com Container
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Der DFHV hat sich gegen ein nationales Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen und den Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet. Im parlamentarischen Prozess wurden noch einige Änderungen aufgenommen, wie die Einbeziehung von Unternehmen, die ihren Hauptsitz zwar im Ausland haben, aber mehr als 3.000 beziehungsweise 1.000 Mitarbeiter in einer deutschen Niederlassung beschäftigen. Auch wurde ein zusätzliches Umweltabkommen aufgenommen sowie eine Klarstellung, dass das Gesetz keine zusätzlichen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlage schaffen soll.

Auch wenn das Gesetz direkt nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 beziehungsweise ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten wird, werden insbesondere die kleineren Unternehmen innerhalb der betroffenen Lieferketten einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand ausgesetzt sein. Im Hinblick auf den innereuropäischen Wettbewerb wäre daher zumindest eine europäische Regelung wünschenswert. Ein entsprechender EU-Vorschlag für ein Sorgfaltspflichtengesetz wird für das 4. Quartal 2021 erwartet.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 8/2021.

 

Veröffentlichungsdatum: 06.09.2021

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