Neue Importregelungen für Bio
Ab dem 1. Januar 2022 gilt die neue EU-Öko-Verordnung. Die für den Import von Biolebensmitteln entscheidenden Durchführungs-verordnungen wurden Ende Dezember noch gerade rechtzeitig vor Inkrafttreten derselben im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
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Die Änderungen sind hingegen nicht unerheblich. Insbesondere müssen die Biokontrollen nach neuem Bio-Recht nun bei den meisten Früchten an den Grenzkontrollstellen durchgeführt werden, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
Ursprünglich war die Grenzkontrollstellenpflicht für alle Obst- und Gemüse-Importe vorgesehen. Der DFHV hatte jedoch bereits vor einem Jahr vor den Auswirkungen der Umstellungen gewarnt und praktikable Anpassungen gefordert, die zu großen Teilen von der EU-Kommission nun umgesetzt wurden. Wichtige Erzeugnisse wie Bananen und Ananas wurden daraufhin von der Grenzkontrollstellenpflicht ganz ausgenommen. Für Ware, die aus pflanzengesundheitlichen Gründen ohnehin an einer Grenzkontrollstelle kontrolliert werden muss, wird die Kontrolle parallel zur pflanzengesundheitlichen Kontrolle entweder an der Grenzkontrollstelle selbst oder an einem alternativen Kontrollpunkt durchgeführt, sofern die Grenzkontrollstelle dem zustimmt.
Die Biokontrolle wird in Deutschland zudem nun nicht mehr vom Zoll selbst durchgeführt, sondern vorab durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Der DFHV appelliert an die Kontrollbehörden während der Umstellungszeit mit Augenmaß vorzugehen, um insbesondere bei den verderblichen Obst- und Gemüseerzeugnissen keine längeren Verzögerungen bei der Abwicklung zu riskieren.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 12/2021
Veröffentlichungsdatum: 07.01.2022