Neue Warengruppe für die Kennzeichnung mit dem Bio-Siegel
Aktuell sind insgesamt 105.310 Produkte von 6.969 Unternehmen für die Nutzung des staatlichen Bio-Siegels in der Bio-Siegel-Datenbank registriert (Stand 30.09.2023). Jedes Quartal wird die Entwicklung der Nutzung des Bio-Siegels in einem Bericht der BLE umfangreich dargestellt. Die vollständigen Quartalsberichte sind öffentlich einsehbar.
Das deutsche Bio-Siegel kann ergänzend zum EU-Bio-Logo nach einer Registrierung in der Bio-Siegel-Datenbank kostenlos genutzt werden.
Letztes Quartal wurde die neue Warengruppe "Erzeugnisse gemäß Anhang I" der Verordnung (EU) 2018/848 eingeführt.
Welche Produkte gehören in diese Warengruppe?
Der Geltungsbereich der neuen Öko-Verordnung wurde um eng mit der Landwirtschaft verbundene Erzeugnisse erweitert. Diese Erzeugnisse sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 aufgeführt.
Damit ist nach erfolgreicher Zertifizierung die Kennzeichnung folgender Produkte mit dem EU-Bio-Logo sowie mit dem Bio-Siegel möglich.
Hefen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden,
Mate, Zuckermais, Weinblätter, Palmherzen, Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile und daraus hergestellte Erzeugnisse,
Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel,
Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet,
natürliche Gummis und Harze
Bienenwachs,
ätherische Öle,
Korkstopfen aus Naturkork, nicht zusammengepresst, und ohne Bindemittel,
Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt,
Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt,
rohe Häute und unbehandelte Felle,
traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis.
Bei der Registrierung von Produkten, die im Anhang I VO (EU) 2018/848 geführt sind, ist in der Bio-Siegel-Datenbank die neue Warengruppe "Erzeugnisse gemäß Anhang I" auszuwählen.
Quelle: Oekolandbau.de - Informationsstelle Bio-Siegel BLE
Veröffentlichungsdatum: 17.10.2023
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