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Neues Kassengesetz: Alnatura stellt auf umweltfreundliche Kassenbons um

03. Januar 2020

40 Prozent der Alnatura Kundinnen und Kunden verzichteten bisher explizit auf das Ausdrucken des Kassenbons. Das seit Jahresanfang geltende neue Kassengesetz verpflichtet aber nun alle Einzelhändler, für jeden Bezahlvorgang einen Kassenbeleg auszudrucken.

Alnatura super natur markt Berlin-Lichterfelde_Fotograf Marc Doradzillo
Alnatura Super Natur Markt Berlin-Lichterfelde. Foto © Marc Doradzillo

Da durch das neue Gesetz der Papierverbrauch signifikant ansteigt, soll das dafür verwendete Papier bei Alnatura möglichst ressourcenschonend sein. Der Bio-Händler aus dem hessischen Darmstadt stellt deshalb als eines der ersten Handelsunternehmen alle Kassen auf den umweltfreundlichen "Blue4est-Kassenbon" um. Die Umstellung erfolgt schrittweise ab Frühjahr 2020.

Das Papier für diesen Kassenbon wird aus FSC-zertifiziertem Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft hergestellt. Der Kassenbon kommt ohne chemische Farbentwickler aus und kann deshalb über das Altpapier entsorgt werden - anders als konventionelle Kassenbons, die aufgrund der enthaltenden Substanzen in den Restmüll gehören. Dazu Alnatura Geschäftsführer Rüdiger Kasch: "Ein großer Teil unserer Kundinnen und Kunden hat in der Vergangenheit aus Umweltschutzgründen auf einen gedruckten Kassenbon verzichtet. Die nachhaltigere Variante ist im Einkauf zwar deutlich teurer, dennoch freuen wir uns, mit dem neuen Kassenbon eine möglichst ressourcenschonende Alternative gefunden zu haben".

Ein umweltfreundlicherer Kassenbon reicht Alnatura aber noch nicht aus: Das Unternehmen prüft, ob im nächsten Schritt eine digitale, also gänzlich papierlose, Variante für die Belegausgabepflicht umgesetzt werden kann.

Quelle: Ots / Alnatura Produktions- und Handels GmbH

Veröffentlichungsdatum: 03.01.2020

Schlagwörter

Kassengesetz, Alnatura, umweltfreundlich, Kassenbons