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Neuregelung der Lebensmittelüberwachung

02. Februar 2021

Bereits seit 2019 arbeitete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an einer Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift mit den Grundsätzen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (AVV Rahmen-Überwachung – AVV Rüb). Der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) hat hierzu regelmäßig berichtet.

Bildquelle: Shutterstock.com tomaten
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Die überarbeitete und konsolidierte Fassung wurde inzwischen von Bundeskabinett und Bundesrat beschlossen und am 26. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ziel der Neuregelung ist eine risikoorientiertere Lebensmittelüberwachung bei gleichbleibender Kontrolldichte. Hiernach sollen die anlassbezogenen Kontrollen in Problembetrieben erhöht werden, während die Frequenzvorgaben für Regelkontrollen in beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben in vertretbarem Maß gelockert werden sollen. Die Möglichkeit von arbeitstäglichen Kontrollen bei besonders problematischen Betrieben bleibt dabei bestehen.

Die neue AVV Rahmen-Überwachung trat am 27. Januar in Kraft und kann auf der Webseite des Bundesanzeigers eingesehen werden.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 1/2021.
 

Veröffentlichungsdatum: 02.02.2021

Schlagwörter

Neuregelung, Lebensmittelüberwachung