Niedersachsen: "Unlautere Handelspraktiken vermeiden"
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium und das Wirtschaftsministerium erhöhen den Druck, um faire Spielregeln im Verhältnis zwischen Landwirtschaft, Verarbeitern und Handel zu erreichen. Heute (27.1.) wird der Gesetzentwurf zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelerzeugungskette (Agrarmarktstrukturgesetz) wegen der besonderen Eilbedürftigkeit in erster Lesung im Bundestag beraten.
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Der Bundesrat wird in seiner 1000. Sitzung am 12. Februar zu dem Gesetz und den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse Stellung nehmen.
Ministerin Otte-Kinast und Minister Althusmann unterstützen Entschließungsantrag für schärferes Recht
Niedersachsen macht sich für eine konsequente Umwandlung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in nationales Recht stark. Mit einem von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg gemeinsam eingebrachten Entschließungsantrag im Bundesrat soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung weiter angepasst und an wichtigen Stellen noch verschärft werden, damit endlich ein ausgewogeneres Kräfteverhältnis zwischen den Handelspartnern vorherrscht. Dazu gehören aus niedersächsischer Sicht insbesondere Anpassungen bei der Unternehmensgröße, weil durch die aktuelle Größenbegrenzung viele niedersächsische Betriebe nicht unter die Schutzwirkung des Gesetzes fallen.
Darüber hinaus wird der Bund aufgefordert, das bestehende Kartellrecht erneut einer intensiven Überprüfung zu unterziehen, damit vor allem die Verhandlungsposition der Primärerzeuger und Rohstofflieferanten nachhaltig gestärkt wird. Zusammen mit den Forderungen der drei anderen Länder ist ein wirkungsvolles Gesamtpaket an Forderungen geschnürt worden. Dieser Antrag wurde am Montag gestern (25.1.) bereits vom Agrar- und Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates angenommen.
Quelle: MLNiedersachsen
Veröffentlichungsdatum: 27.01.2021