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Notfallzulassung für CURATIO für Anwendung an Kernobst Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

08. Juli 2022

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel CURATIO erlassen.

Bildquelle: Shutterstock.comAnbau
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Hiernach ist der Einsatz des Kontaktfungizids mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe an Kernobst zur Bekämpfung der Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) sowie der Regenflecken- und Fliegenschmutzkrankheit zulässig. Die Notfallzulassung für CURATIO ist auf den Zeitraum vom 7. Juli bis zum 4. November 2022 beschränkt.

Eine genaue Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.

 

Veröffentlichungsdatum: 08.07.2022

Schlagwörter

Notfallzulassung, CURATIO, Kernobst, QS Qualität und Sicherheit GmbH