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Notfallzulassung für Fonganil Gold gegen Falschen Mehltau an Salatarten und frischen Kräutern im Gewächshaus

12. September 2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) für den Einsatz gegen Falschen Mehltau an Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus auf versiegelten Flächen erlassen.

Bildquelle: Shutterstock.com  Salat
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Bedingt durch die auf Basis des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erlassene Notfallzulassung ist die Anwendung von Fonganil Gold zwischen dem 30. September 2022 und dem 27. Januar 2023 für die genannten Kulturen erlaubt.

Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Veröffentlichungsdatum: 12.09.2022

Schlagwörter

Notfallzulassung, Fonganil Gold, Falschen Mehltau, Salat, Arten, Kräutern, Gewächshaus