Novellierung des EEG: Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums stärken
„Die geplante Novellierung des EEG bietet die Chance, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien können neue Wertschöpfungsketten geschaffen und die ländlichen Regionen zum Treiber der Energiewende werden“, erklärt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp. Dafür sind aus Sicht des Raiffeisenverbandes verschiedene Nachbesserungen an dem derzeit vom Bundestag beratenen Gesetzentwurf erforderlich.
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Keine Ungleichbehandlung beim Industriestromprivileg!
Die vorgesehene schrittweise Absenkung der Stromkostenschwelle, ab der das Industriestromprivileg greift, muss nach Ansicht des DRV für alle Branchen gelten. „Die bisher geplanten Regelungen würden insbesondere die Milch-, Fleisch- und Futterwirtschaft belasten. Diese Auswahl ist willkürlich und damit ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot“, stellt Holzenkamp fest. Dies gilt umso mehr, weil die Bundesregierung mit dieser Änderung die Auswirkungen der geplanten Absenkung der EEG-Umlage unter anderem durch Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel abfedern will.Sinkt die EEG-Umlage, dürfte in der Folge auch der Strompreis und damit die Stromkostenintensität sinken. Damit steigt die Gefahr, dass Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb nicht mehr das Industriestromprivileg in Anspruch nehmen können, in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.
Perspektiven für Ü20-Anlagen schaffen!
Im kommenden Jahr werden die ersten EEG-Anlagen aus der zwanzigjährigen Förderung fallen. Sie zu erhalten und rentabel weiterbetreiben zu können, ist ein zentraler Punkt, um Wertschöpfung im ländlichen Raum zu sichern und die Klimaziele zu erreichen. Der DRV begrüßt, dass im zukünftigen EEG eine Anschlussregelung für diese Anlagen geschaffen werden soll. Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass sie nicht ausreicht. Daher müssen diese Anlagen ab Januar 2022 durch verschiedene weitere Regelungen gestärkt werden. Dies kann der Wegfall der anteiligen EEG-Umlage für den Eigenstromverbrauch ebenso sein wie der unbürokratische Wechsel zwischen Volleinspeisung und regionaler Vermarktung. Holzenkamp fordert: „Auch sollten Anlagenbetreiber in ihren Bestrebungen bei einer alternativen Vermarktung, zum Beispiel von Biogas als Kraftstoff, unterstützt werden.“
Quelle: DRV
Veröffentlichungsdatum: 30.10.2020