Ochratoxin: neue Höchstgehalte ab Januar 2023
Ochratoxin ist ein Schimmelpilzgift (Mykotoxin), das auf natürliche Weise gebildet wird und als Kontaminante in unterschiedlichen Lebensmitteln vorkommt. Hier gelten ab dem 1. Januar 2023 in der EU neue Höchstgehalte (HG). Mit der Verordnung (EU) 2022/1370 wurden die HG für verschiedene Erzeugnisse geändert, (unter anderem Korinthen, Rosinen, getrocknete Feigen). Bei Produkten, für die bis dato noch keine HG galten (getrocknete Kräuter, Pistazien) wurden welche festgelegt.
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Die Lebensmittel, die vor dem 1. Januar 2023 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben. Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 12/2022
Veröffentlichungsdatum: 31.01.2023