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Offener Brief: Keine Sonderabgabe für ultraleichte, kompostierbare Tragetaschen für Obst- und Gemüse

18. Januar 2023

In einem offenen Brief an Abgeordnete des Deutschen Bundestages unterstreicht der Verbund kompostierbare Produkte e.V. die Vorteile kompostierbarer Obst- und Gemüsebeutel und fordert, diese von der anstehenden Sonderabgabe für Einwegkunststoffe zu befreien.

Bildquelle: Shutterstock.com taschen
Bildquelle: Shutterstock.com

Der Verbund weist auf konkrete Chancen hin, die in den von der EU so bezeichneten "ultraleichten", kompostierbaren Tragetaschen liegen.

Diese bieten einen hocheffizienten Mehrfachnutzen - ganz im Sinne der novellierten Bioabfallverordnung (BioAbfV):

· Tragehilfe beim Kauf von Obst und Gemüse inkl. frischeerhaltender Lagerung

· hygienische, geruchsarme Sammlung und Entsorgung von Bioabfällen

· nachgewiesene qualitative und quantitative Steigerung des gesammelten Bioguts und Reduktion organischer Abfälle im Restmüll sowie Vermeidung illegalen Litterings

Versuche und Praxis in Deutschland und anderen Ländern belegen diese Vorteile

Der 2022 von C.A.R.M.E.N. e.V. im Auftrag des bayrischen StMUV durchgeführte Praxisversuch in Straubing belegt, dass diese "Kaskadennutzung" auf hohe Akzeptanz und Zustimmung bei den Verbrauchern trifft. In zahlreichen Ländern der EU (z.B. Österreich, Italien, Spanien) ist dieses Vorgehen seit Langem erfolgreiche Praxis. Ebenso erkennt das renommierte Nova-Institut aus Hürth, im Rahmen des BMEL-geförderten BioSinn-Projektes, diese Kaskadennutzung zertifiziert kompostierbarer Obst- und Gemüsebeutel als ausgesprochen sinnvoll an, heißt es.

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Quelle: Ots / Verbund kompostierbare Produkte e.V.

Veröffentlichungsdatum: 18.01.2023

Schlagwörter

Sonderabgabe, ultraleichte, kompostierbare, Tragetaschen, Obst- und Gemüse