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Pflanzengesundheit: EU-Rat verabschiedet verbesserte Vorschriften zum Schutz vor Pflanzenschädlingen

21. November 2024

Der EU-Agrarrat hat eine gezielte Überarbeitung des EU-Pflanzengesundheitsrechts verabschiedet, die die Bekämpfung von Pflanzenschädlingen verbessert, die Sicherheit der in die EU eingeführten Pflanzen gewährleistet und die Verfahren vereinfacht.


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„Diese Verordnung wird ein hohes Pflanzenschutzniveau in der gesamten EU gewährleisten und uns vor Bedrohungen der Pflanzengesundheit schützen. Die Überarbeitung reduziert auch die Bürokratie und rationalisiert die bestehenden Vorschriften, was sowohl den nationalen Behörden als auch den Akteuren des Sektors zugutekommt“, erklärte István Nagy, der Ungarische Landwirtschaftsminister.

Eine der Möglichkeiten, mit denen die Überarbeitung den bestehenden Rahmen verbessert und die Gesundheit der Pflanzen besser schützt, ist die Einrichtung eines Notfallteams für Pflanzengesundheit der Union.

Das Team besteht aus auf Pflanzengesundheit spezialisierten Experten, die im Falle neuer Schädlingsausbrüche in der EU Hilfe leisten können. Darüber hinaus kann es benachbarten Nicht-EU-Ländern im Falle eines Krankheitsausbruchs dringende Hilfe und Fachwissen bereitstellen, um die Einfuhr schädlicher Pflanzenschädlinge in die EU zu verhindern.

Die überarbeitete Verordnung verringert auch den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden, indem sie die Dauer ihrer mehrjährigen Untersuchungsprogramme verlängert. Diese decken nun einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren ab, statt der derzeitigen 5 bis 7 Jahre. Um eine rechtzeitige Erkennung von Schädlingen zu gewährleisten, werden diese Programme überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um effizient auf die pflanzengesundheitliche Situation reagieren zu können.

Die formelle Annahme stellt den letzten Schritt in dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dar. Die Verordnung wird unterzeichnet und in dem Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Hintergrund

Das Pflanzengesundheitsgesetz (Verordnung 2016/2031) ist der grundlegende Rechtsrahmen für die Pflanzengesundheitspolitik der EU. Sein Ziel ist es, die Einfuhr und Verbreitung neuer Pflanzenschädlinge zu verhindern und vor bereits in der EU vorhandenen Schädlingen zu schützen. Es trat am 14. Dezember 2019 in Kraft.

Pflanzengesundheitsgesetz (der angenommene Text)

Pflanzengesundheitsgesetz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Stärkung der geltenden Vorschriften.

 

Quelle: EU-Rat

Veröffentlichungsdatum: 21.11.2024

Schlagwörter

Pflanzengesundheit, EU-Rat, Vorschriften, Pflanzenschädlingen