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Pflanzenschutz/DFHV Newsletter: Neue RHGs seit August 2024

02. September 2024

Im Obst- und Gemüsebereich gelten für insgesamt 19 verschiedene Wirkstoffe seit August 2024 neue Rückstandshöchstgehalte (RHG), berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. in seinem Newsletter.


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Basis sind fünf EU- Verordnungen, die im Januar 2024 veröffentlicht wurden und im Februar 2024 in Kraft getreten sind. Die neuen RHG gelten erst sechs Monate später, da bei diesen Wirkstoffen ohne EU-Genehmigung überwiegend eine RHG-Absenkung bzw. Festlegung auf die analytische Bestimmungsgrenze erfolgt.

Betroffen sind unter anderem Diethofencarb, Fenoxycarb, Flutriafol, Etridiazol, Acrinathrin und Famoxadon. Die RHG-Absenkungen für die Wirkstoffe Prochloraz, Indoxacarb und Haloxyfop haben dabei erhebliche Auswirkungen auf viele Erzeugnisse, bei denen bisher ein RHG im 1- bis 2-stelligen Bereich galt.

Details zu den jeweiligen Änderungen, für welche Produkt-/Wirkstoffkombination und ab wann die neuen RHG gelten, erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.


Quelle: DFHV Newsletter 

 

Veröffentlichungsdatum: 02.09.2024

Schlagwörter

Pflanzenschutz, DFHV Newsletter, EU, Neue RHGs seit August 2024