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Pflanzenschutzmittel BANJO - Teilwiderruf der Zulassung für Anwendungen an Speisezwiebeln und Schalotten

13. August 2024

Auf Antrag des Zulassungsinhabers hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Wirkung zum 17. Juli 2024 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel BANJO (Wirkstoff: Fluazinam) für die Anwendung gegen Botrytis squamosa an Speisezwiebeln und Schalotten (Anwendungs-Nr. 006899-00/04-001) widerrufen, berichtet QS System. 


Foto © QS System

Über den Teilwiderruf informierte das BVL in einer am 9. August 2024 veröffentlichten Fachmeldung. Zusätzlich gilt der Teilwiderruf auch für entsprechende Anwendungen der Vertriebserweiterung Carneol (Zul.-Nr.: 006899-60).

Bedingt durch die Teilwiderrufe der Zulassungen sind damit die vorgenannten Anwendungen ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Eine Übersicht zu allen derzeit ruhenden und widerrufenen Zulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.

 

Quelle: QS System

Veröffentlichungsdatum: 13.08.2024

Schlagwörter

Pflanzenschutzmittel BANJO, Teilwiderruf der Zulassung, Speisezwiebeln und Schalotten