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Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030

16. Juli 2024

In einem zweijährigen Diskussionsprozess auf Einladung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) haben verschiedene Arbeitsgruppen Empfehlungen zur Verbesserung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel erarbeitet. Zwischenzeitlich liegt auch der zusammenfassende Abschlussbericht vor. 


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Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in der EU in einem zweistufigen Verfahren: 

Der Wirkstoff wird zunächst in einem Gemeinschaftsverfahren auf EU-Ebene geprüft. Ziel der Verordnung (EG) 1107/2009 ist es mit den harmonisierten Vorschriften für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der EU ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zu gewährleisten. Um dieses hohe Schutzniveau langfristig zu halten, wird die Genehmigung eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs auf maximal zehn Jahre bei der Erstgenehmigung und maximal 15 Jahre bei einer erneuten Genehmigung erteilt, um dann anhand des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik erneut geprüft zu werden. Erfüllt dieser Wirkstoff die rechtlichen Anforderungen, so wird er in der EU zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt und in den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 aufgenommen (Meldung vom 27. Juni 2024). Die im ökologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/1165 aufgeführt. 

Anschließend benötigt jedes einzelne Pflanzenschutzmittel, das einen genehmigten Wirkstoff enthält, noch eine Zulassung im jeweiligen Mitgliedstaat. In Deutschland erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) diese Zulassung. Die Zulassung ist jeweils beschränkt auf klar umgrenzte Schadbilder bei ebenso begrenzten Pflanzenarten („Indikationszulassung“). 

Das Projekt „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“

Aufgrund zunehmender Probleme bei der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für viele Indikationen hat das BVL im Rahmen des Projektes „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“ seit Februar 2022 unterschiedliche Aspekte zur Zulassung mit insgesamt sieben Arbeitsgruppen diskutiert und Handlungsempfehlungen für Politik und Behörden erarbeitet, mit dem Ziel, die Verfahren und die Gestaltung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu modernisieren. Daraus resultierten eine ganze Reihe von Empfehlungen an das BVL sowie den Gesetzgeber, die im zwischenzeitlich veröffentlichten Abschussbericht des Projektes einschließlich folgender Anhänge vorgestellt und erläutert werden: 

Bericht der AG 1: „Zulassungsstandort Deutschland“
Abschlussbericht der AG 2a: „Wirkstoffverluste bremsen, Substitution kritischer Mittel voranbringen und Verfügbarkeit von PSM mit geringem Risiko erhöhen“
Bericht der AG 2: „UAG 2b Ökolandbau und Naturstoffe“
Endbericht der AG 3: „Neue Anwendungstechnik bei der Zulassung berücksichtigen“
Bericht der AG 4: „Risikomanagement“
Bericht der AG 5: Beratung und Information der Anwendenden verbessern
Bericht der AG 6: Nachzulassungsdaten managen und für Zulassungsentscheidungen nutzen mit Anlage C zum Abschlussbericht der AG 6 (Übersicht bestehender Monitorings

Quelle: DRV

Veröffentlichungsdatum: 16.07.2024

Schlagwörter

Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030, EU, Verfahren