Schmitt: 61 Millionen Euro für umweltverträgliche Landwirtschaft und benachteiligte Gebiete in Rheinland-Pfalz
Das Land hat 52 Millionen Euro Prämien für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und ökologischen Landbau an insgesamt 9.560 Landwirte und Winzer in Rheinland-Pfalz ausgezahlt. Hinzu kommen rund 9 Millionen Euro Ausgleichszulage (AGZ) für die Bewirtschaftungsnachteile in den von der Natur benachteiligten Gebieten. Das hat Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.
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„Mein besonderer Dank gilt unseren Kreisverwaltungen, dem DLR Mosel und dem Statistischen Landesamt. Sie haben schnell und professionell gearbeitet, so dass die Landwirtinnen und Landwirte zügig ihre jährlichen Zahlungen für erbrachte Leistungen zur umwelt- und klimaschonenden Bewirtschaftung erhalten haben.“
„Wir konnten so einen entsprechend dem EU-Recht frühen Auszahlungstermin realisieren. Dies ist vor dem Hintergrund der zahlreichen Neuerungen und Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik umso erfreulicher, da diese sowohl die Antragsteller als auch die Verwaltungen vor große Herausforderungen in der praktischen Umsetzung gestellt haben“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Anfang Dezember sind rund 27 Millionen Euro EU-, Bundes- und Landesmittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) an 7.972 Betriebe in Rheinland-Pfalz ausgezahlt worden. Weitere rund 25 Millionen Euro gingen an 1.588 Betriebe des ökologischen Landbaus. Zusätzlich erhielten 4.997 Betriebe rund 9 Millionen Euro Ausgleichszulage (AGZ) für die Bewirtschaftungsnachteile in den von der Natur benachteiligten Gebieten.
Rund 34 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz erhalten eine Förderung für eine besonders umweltverträgliche Bewirtschaftung. Das sind gut 240.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland nutzen die angebotenen AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus.
Die AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus sind landesspezifische Förderangebote im Rahmen der GAP. Die Landwirte verpflichten sich hierbei über fünf Jahre zu einer besonders umweltschonenden Bewirtschaftung ihrer Flächen. Dies kann zum Beispiel der Anbau einer Mindestanzahl verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen eines Betriebes sein oder der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz oder Düngung.
Die Förderung erfolgt flächenbezogen, das heißt je Hektar wird ein für den jeweiligen Programmteil geltender pauschaler Prämiensatz gezahlt. Die Prämien stellen entsprechend den Vorgaben der EU einen Ausgleich für die Bewirtschaftungsauflagen dar und sollen die höheren Aufwendungen oder Ertragsminderungen ausgleichen.
Die Ausgleichszulage trägt dazu bei, dass in den benachteiligten Regionen eine flächendeckende Landbewirtschaftung aufrechterhalten wird. Dies betrifft insbesondere die Höhengebiete, in denen naturgemäß viele Betriebe mit einem hohen Grünlandanteil wirtschaften. Die gepflegte Kulturlandschaft bildet vielerorts die Grundlage für eine hohe touristische Attraktivität und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Veröffentlichungsdatum: 10.12.2024