Schutz gegen die Glasflügelzikade: Notfallzulassung von Pflanzenschutzmittel im Kartoffelbau erteilt
Um Ernteausfällen durch die sich stark ausbreitende Glasflügelzikade vorzubeugen, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine zeitlich befristete Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel im Kartoffelanbau erteilt. Anfang April hatte das BVL bereits die Notfallzulassung für den Zuckerrübenanbau bewilligt.
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Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt dazu: „Die Glasflügelzikade breitet sich immer weiter aus – mildere Winter und längere Vegetationsperioden als Folgen der Klimakrise ebnen ihr den Weg. Für viele Bäuerinnen und Bauern wird das heimische Insekt zur echten Gefahr für gute Ernten. Jede vertretbare Möglichkeit, wie wir der Landwirtschaft zur Seite stehen können, wird deshalb unter Hochdruck geprüft.“
„Ich danke dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für das schnelle und entschlossene Handeln. Die Sorge um die Schäden durch die Glasflügelzikade ist überall groß. Es gilt, die Ausbreitung dieses Schädlings nachhaltig zu stoppen – gemeinsam mit der Praxis, der Forschung und den Ländern und mit dem gesamten Werkzeugkasten des Pflanzenschutzes.“
Hintergrund
Die Schilf-Glasflügelzikade ist ein heimisches Insekt, das sich aber in den letzten Jahren durch die milderen Temperaturen in Deutschland stark verbreitet hat. Sie überträgt zwei bakterielle Erreger, die in Kombination das sogenannte „Syndrome Basses Richesses“ (SBR) und Stolbur auslösen. Beides führt zu massiven Ertragseinbußen, besonders im Zuckerrübenanbau. Eine direkte Bekämpfung der Bakterien ist nicht möglich – deshalb ist die Eindämmung des Überträgers entscheidend. Anträge für Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Zikade im Wurzelgemüseanbau werden vom BVL unter Hochdruck geprüft.
Das BVL hat im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (Art. 53) Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen für eine begrenzte Fläche und einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen. Die Anwendung ist nur nach amtlichen Warndienstaufrufen und unter strengen Auflagen möglich. Die Entscheidung basiert auf einem intensiven Monitoring und wurde in enger Abstimmung mit den Ländern getroffen.
Das BMEL unterstützt die Bekämpfung im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes: Neben dem Monitoring fördert es Forschungsvorhaben, stimmt sich mit der EU-Kommission zu Regelungen ab und prüft Anpassungen der Agrarumweltvorgaben, etwa zur gezielten Nutzung von Schwarzbrachen.
Quelle: BMEL
Veröffentlichungsdatum: 24.04.2025