Schweizer Bauern gegen Food Waste
Vor zwei Monaten haben sich die App gegen Food Waste «Too Good To Go» und der Schweizer Bauernverband (SBV) zu einer Zusammenarbeit entschieden. Für einige Landwirtschaftsbetriebe klappt das Konzept gut – für andere weniger. Das Konzept bietet sich nebst Detailhändlern und Restaurants auch für Hofläden an, die aktiv etwas gegen Food Waste tun möchten.
Foto © Too Good To Go / SBV
Seit Mitte 2018 hilft das dänische Unternehmen Too Good To Go mittels einer App Lebensmittelverschwendung in Gastronomie und Detailhandel zu vermeiden. Als Produzenten kennen die Schweizer Bäuerinnen und Bauern den Aufwand, der mit der Erzeugung von Lebensmittel verbunden ist und schätzen den hohen Wert eines Nahrungsmittels. Viele sind sich gewohnt, übrig gebliebenes Gemüse oder zu klein geratene Früchte zu Konfitüren oder Saucen zu verarbeiten.
Die neue App ist dazu eine willkommene Ergänzung. Denn insbesondere Salate müssen möglichst rasch an die Konsumentinnen und Konsumenten gebracht werden. Deshalb ruft auch Familie Müller aus dem zürcherischen Steinmaur per App zum Salatkauf auf. Seither landen kaum jemals noch Salatköpfe auf dem Miststock. Durch die App hätte auch neue Kundschaft auf den Hof gefunden, freut sich die Bauernfamilie.
Doch gibt es trotzdem Faktoren, welche die sinnvolle Funktion der App in Frage stellen können. So kann es durchaus vorkommen, dass Kundinnen und Kunden eine Anreise mit dem Auto von fast 40 Kilometern in Kauf nehmen – um ein paar Salatköpfe zu kaufen. Es stellt den ökologischen Aspekt zumindest stark in Frage. Diesen Aspekt hat sich Too Good to Go jetzt zu Herzen genommen und in der aktualisierten Version eine mögliche Beschränkung des Anfahrtsweges ergänzt. Doch sind die Gebühren, welche die Hofladenbetreiber für die App bezahlen, recht hoch. Das lohnt sich nicht für jeden Betrieb.
Trotzdem konnte die App schon zahlreich erfolgreich eingesetzt werden – gerade auch während der Corona-Pandemie. Und sie lockt zunehmend auch die jüngere Kundschaft auf die Höfe.
Lesen Sie mehr dazu in dem LID Mediendienst-Artikel.
Quelle: Lid.ch
Veröffentlichungsdatum: 22.06.2020