Spanien / La Unió: Aktuelle Sanktionen haben keine Wirkung wegen sehr niedriger Geldstrafen
La Unió hat durch seine staatliche Organisation Unión de Uniones Zugang zu Daten bezüglich der Strafen gehabt, die für Brüche von Gesetz12/2013 zur Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelkette verhängt und gezahlt wurden, welches besagt, dass Unternehmen, die mit höheren Geldstrafen sanktioniert werden, dagegen in Verwaltungs- und Rechtsverfahren vorgehen, womit die Geldstrafen bis zu der passenden Beschlussfassung ausstehend bleiben.
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La Unió betonte, dass die für den Rechtsbruch des Lebensmittelkettengesetzes verhängten Sanktionen eine schwache abschreckende Wirkung haben.
Das bedeutet, dass von der Summe von 11.858.185 EUR, die in 2.474 Sanktionen von der Behörde für Lebensmittelinformation und -kontrolle (Agencia de Información y Control Alimentarios, AICA) vorgeschlagen und von dem Spanischen Landwirtschaftsministerium (Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación, MAPA) verhängt wurden, seit dieser Körper tätig ist, bis 31. Dezember 2020 nur in 32,4% der Fälle, genauer 3.847.105 EUR gezahlt worden sind. Insgesamt wurden 68% der Summe der Geldstrafen seit Beginn der Arbeit der AICA bis Ende 2020 noch nicht gezahlt.
Die Organisation stellt nicht das Recht eines Bürgers oder eines Unternehmens in Frage, gegen Verwaltungsakte Einspruch einzulegen, wenn sie sich dadurch in ihren Rechten verletzt fühlen, „aber hier ist klar, dass große Unternehmen mit guten Rechtsberatern all ihre Mittel nutzen, um Geldstrafen zu verzögern oder zu vermeiden und nur schwächere Rechtsverletzer zahlen“, betonte La Unió.
Quelle: La Unió
Veröffentlichungsdatum: 14.12.2021