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SpinTor - Mehrere Notfallzulassungen für die Bekämpfung der Kirschessigfliege bei verschiedenen Kulturen Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

04. Juni 2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel SpinTor zur Bekämpfung der Kirschessigfliege erteilt.

Bildquelle: Shutterstock.com Kirschessigfliege Obstfliege
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Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Spinosad über die bestehende Zulassung hinaus bei den nachfolgenden Kulturen zur Bekämpfung von Kirschessigfliegen (Drosophila suzukii) in folgenden Zeiträumen zum Einsatz gebracht werden:

Mai bis 22. September 2020: Süßkirsche, Sauerkirsche
Juni bis 28. September 2020: Pfirsich, Aprikose
Juni bis 12. Oktober 2020: Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.

 

Veröffentlichungsdatum: 04.06.2020

Schlagwörter

SpinTor, Notfallzulassungen, Bekämpfung, Kirschessigfliege, Kulturen, BVL, QS Qualität und Sicherheit GmbH